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V. Behkanntmachung.
I. Am Beginn jedes Halbjahrs wird jeder Schüler ſeinen Eltern mitteilen, an welchen Tagen ſich die ſchriftlichen Arbeiten in den verſchiedenen Fächern wieder in den Händen der Schüler befinden zur Einſichtnahme für die Eltern. Ob in Aufgabenbüchern Mitteilungen erfolgen werden, hängt von dem ausgeſprochenen Wunſch der Eltern ab.
II. Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 23. April 1906, morgens von 8 bis 9 Uhr; für die Vorſchule von 9 bis 10 Uhr in dem Lehrerzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen.(Namenfolge tunlichſt nach dem Alphabet!) Die Vorlegung des Impf⸗ und Geburtsſcheins, für das Gymnaſium auch des Abgangszeugniſſes, iſt erforderlich.
Montag, den 23. April ſind die Aufnahmeprüfungen, zu denen die Anmeldungen auch unmittelbar vorher(oder in den Ferien) erfolgen können.
Der Unterricht beginnt verfügungsgemäß Dienstag, den 23. April morgens 8 Uhr, mit dem ordnungsmäßigen Unterricht.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums: Geheimer Schulrat Dr. Schüdel.


