Jahrgang 
1898
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6. Bekanntmachung.

Ueber Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnasium und die Vorschule.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium und in die Vorschule werden Montag den 18. April morgens von 911 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnasiums entgegen- genommen. Die Nachprüfungen finden Montag den 18. April von morgens 8 Uhr ab, die Auf- nahmeprüfungen an demselben Tage von 11 Uhr ab statt; der Unterricht beginnt Dienstag den 19. April morgens 8 Uhr.

Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebens- jahr. Bedingungen der Aufnahme sind geläufiges Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der deutschen Deklination und Konjugation mit lateinischer Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtschreibung und im Gebrauch der vier Grund- rechnungsarten.

Erfahrungen der verflossenen Jahre mögen die Bitte an die verehrlichen Eltern recht- fertigen, ihren Söhnen doch auch ihrerseits die Teilnahme an den monatlichen Schulspazier- gängen zur Pflicht zu machen; die Anordnungen der vorgesetzten Behörde für den Schutz der Gesundheit können nur dann ihre volle Wirkung äussern, wenn sie durch das Elternhaus Unterstützung finden. Ganz besonders gilt dies auch für die Erhaltung der Sehkraft, und ich erlaube mir, die an die Schüler verteilten gedruckten Ratschläge, welche hierauf Bezug nehmen, recht dringend wohlwollender Beobachtung und Förderung zu empfehlen. Ebenso möchte ich das Elternhaus ersuchen, durch regel mässige Kontrolle die Wirksamkeit der Aufgabenbücher zu fördern; es hat sich leider auch im laufenden Jahre gezeigt, dass diese kleine Mühewaltung manchfach nicht eintritt. Und doch könnten dadurch in den meisten Fällen bedauerliche Erfahrungen des Hauses vermieden werden.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums zu Giessen.

Prof. Dr. H. Schiller, Geh. Oberschulrat.