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Von den Einrichtungen des päd. Seminars bezw. dem gesamten Unterrichtsbetriebe nah- men Kenntnis: Prof. Shaw aus New-York vom 22. Juni bis 7 Juli; Direktor des Normallyceums Dr. Streng aus Helsingfors vom 30. Juni bis 15. Juli; Prof. Dr. Ruin aus Helsingfors am 4. Nov. 1896.
Bei den am 25. Nov. 1896 und 26. Jan. 1897(als Vorfeier) abgehaltenen religiösen Schulfeiern zu Ebren der Allerh. Geburtsfeste Sr. Königl. Hoheit des Groſsherzogs und Sr. Maj. des deutschen Kaisers sprach Professor D. Stamm. Zur Feier des 100jährigen Geburtsfestes Kaiser Wilhelms I. fand unter Teilnahme vieler Eltern die Aufführung eines Festspieles mit musikalischer Begleitung eines Schülerorchesters statt; die Festrede hielt Prof. D. Stamm.
Für verschiedene Geschenke in die Bibliothek und in die Sammlungen bleibt die Schule den Gebern zu Danke verpflichtet.
Herr Professor Dr. Vossius, Direktor der Augenklinik der Universität, hat sich seit einer Reihe von Jahren der grofsen Mühe unterzogen, eingehende Augen-Untersuchungen der Schüler vorzunehmen. Die Anstalt spricht ihm dafür ihren tiefsten Dank aus.
6. Bekanntmachung.
Ueber Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnasium und die Vorschule.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium und in die Vorschule werden Montag den 26. April morgens von 9—11 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnasiums entgegen- genommen. Die Nachprüfungen finden Montag den 26. April von morgens 8 Uhr ab, die Auf- nahmeprüfungen an demselben Tage von 11 Uhr ab statt; der Unterricht beginnt Dienstag den 27. April morgens 8 Uhr.
Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebens- jahr. Bedingungen der Aufnahme sind geläufiges Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der deutschen Deklination und Konjugation mit lateinischer Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtschreibung und im Gebrauch der vier Grund- rechnungsarten..
Erfahrungen der verflossenen Jahre mögen die Bitte an die verehrlichen Eltern recht- fertigen, ihren Söhnen doch auch ihrerseits die Teilnahme an den monatlichen Schulspazier- gängen zur Pflicht zu machen; die Anordnungen der vorgesetzten Behörde für den Schutz der Gesundheit können nur dann ihre volle Wirkung äussern, wenn sie durch das Elternhaus Unterstützung finden. Ganz besonders gilt dies auch für die Erhaltung der Sehkraft, und ich erlaube mir, die an die Schüler verteilten gedruckten Ratschläge, welche hierauf Bezug nehmen, recht dringend wohlwollender Beobachtung und Förderung zu empfehlen. Ebenso möchte ich das Elternhaus ersuchen, durch regel mässige Kontrolle die Wirksamkeit der Aufgabenbücher zu fördern.
Grofsherzogliche Direktion des Gymnasiums zu Giessen.
Prof. Dr. H. Schiller, Geh. Oberschulrat.


