Jahrgang 
1893
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Bei den am 25. November 1892 und am 27. Januar 1893 abgehaltenen religiösen Schulfeiern zu Ehren der Allerhöchsten Geburtsfeste Sr. Königl. Hoheit des Grolsherzogs und Sr. Maj. des deutschen Kaisers sprach Professor Stamm.

6. Bekanntmachung.

Über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnasium und die Vorschule.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium und die Vorschule werden Montag den 10. April morgens von 911 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnasiums entgegen- genommen. Die Nachprüfungen finden Montag den 10. April von morgens 8 Uhr ab, die Aufnahmeprüfungen an demselben Tage von 11 Uhr ab statt; der Unterricht beginnt Dienstag den 11. April morgens 8 Uhr.

Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme sind geläufiges Lesen und Schreiben der deutschen und latei- nischen Schrift, Kenntnis der deutschen Deklination und Konjugation mit lateinischer Termi- nologie, angehende Sicherheit in der Rechtschreibung und im Gebrauch der vier Grund-

rechnungsarten. Erfahrungen der verflossenen Jahre mögen die Bitte an die verehrlichen Eltern recht-

fertigen, ihren Söhnen doch auch ihrerseits die Teilnahme an den monatlichen Schulspazier- gängen zur Pflicht zu machen; die Anordnungen der vorgesetzten Behörde für den Schutz der Gesundheit können nur dann ihre volle Wirkung äufsern, wenn sie durch das Elternhaus Unterstützung finden. Ganz besonders gilt dies auch für die Erhaltung der Sehkraft, und ich erlaube mir die an die Schüler verteilten gedruckten Ratschläge, welche hierauf bezug nehmen, recht dringend wohlwollender Beobachtung und Förderung zu empfehlen.

Grofsherzogliche Direktion des Gymnasiums zu Gielsen.

Prof. Dr. H. Schiller, Geh. Oberschulrat.