Jahrgang 
1888
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5. Nachricht. Die Prüfungen werden in folgender Ordnung in der Aula des Gymnaſiums abgehalten:

Freitag den 16. März. Vormittags 89 Religion V. IV, Stamm. 9 9 ½ Naturgeſchichte VI, Kramer. 9 ½ 10 ¼ Latein V, Maurer. 10 ¼ 10 ¾ Geſchichte IV A, Matthaei. 10 ¼ 11 Franzöſiſch IV B, Walther. 11 ¼ 12 Griechiſch UIII, Hüter. 12 12 ½ Mathematik OIII, Noack. Nachmittags 3 3te Vorſchulklaſſe, Levy. 4 2te Vorſchulklaſſe, Schmidt. Levy. 5 lte Vorſchulklaſſe, Kramer. Schmidt. 6 Turnprüfung OlII, Ganz.

Samſtag den 17. März. Vormittags 9 9 ½ UII Deutſch, Clemm. 9 ½ 10 OlI Geſchichte, Balſer. Nach dem Schluſſe der Prüfung findet für jede Klaſſe die Bekanntmachung der Verſetzungen und die Ausgabe der Zeugniſſe ſtatt.

6. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium und die Vorſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium und in die Vorſchule werden Montag den 9. April Morgens von 810 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Die Nach⸗ prüfungen finden Montag den 9. April von Morgens 8 Uhr ab, die Aufnahmeprüfungen am ſelben Tage von 11 Uhr ab in den betr. Claſſenzimmern ſtatt; der Unterricht beginnt Dienſtag den 10. April Morgens 8 Uhr.

Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, Kenntnis der deutſchen Declination und Conjugation mit lateiniſcher Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungsarten.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums zu Gießen.

Profeſſor Dr. F. öchiller.

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