10
6. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium und die Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium und in die Vorſchule werden während der Ferien im Amtszimmer des Unterzeichneten täglich von 2—3 Uhr und Montag den 18. April morgens von 8—10 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Die Nachprüfungen finden Montag den 18. April von morgens 8 Uhr ab, die Aufnahmeprüfungen am ſelben Tage von 11 Uhr ab ſtatt; der Unterricht beginnt Dienſtag den 19. Afril morgens 8 Uhr.
Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, Kenntnis der deutſchen Declination und Conjugation mit lateiniſcher Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungsarten.
Die verehrlichen Eltern werden darauf aufmerkſam gemacht, daß es ſich nur dann empfiehlt, Kinder in die Vorſchule zu ſchicken, wenn dieſe das Gymnaſium beſuchen ſollen, da dieſelbe in erſter Linie auf die Zwecke unſerer Anſtalt berechnet iſt.
Nach Anordnung Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz Abt. f. Schulangelegenh. vom 23. Februar 1883„ſollen die Angehörigen der Schüler ſtets von Zeit zu Zeit dazu aufgefordert werden, der Direction, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeit überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtgeſtellt und eintretenden Falls Abhülfe geſchafft werden kann.“ Obwohl die eingehendſten Unterſuchungen und wiederholte Mit⸗ theilungen von Angehörigen unſerer Schüler ergeben haben, daß am hieſigen Gymnaſium Grund zur Annahme einer Überbürdung nicht vorhanden iſt, ſo erſuche ich doch alle Angehörigen unſerer Schüler, wenn ſie eine Beobachtung des Gegenteils gemacht zu haben glauben, mir dieſelbe ſofort gefälligſt mit⸗ zuteilen, damit ein etwaiger Übelſtand möglichſt raſch beſeitigt werden kann. Ich habe dabei in Folge oft gemachter Erfahrungen das feſte Vertrauen, daß die Eltern unſerer Schüler auch die Thatſache zu würdigen verſtehen, daß den höheren Schulen neben anderen Aufgaben auch die Erziehung zur geiſtigen Arbeit obliegt, und daß insbeſondere wiſſenſchaftliche Thätigkeit ohne Fleiß und Anſtrengung nicht denkbar iſt.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums zu Gießen.
Profeſſor Dr. F. öchiller.


