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5. Nachricht. Die Prüfungen werden in folgender Ordnung in der Aula des Gymnaſiums abgehalten:
Freitag den 9. April. Vormittags 9— 9 ¾ Latein VI, Lucius. 9 ¾— 10 ¼ Latein V, Hüter. 10 ¼— 10 ¾l Geographie IV, Neeb. 10 ¾— 11 ½ Mathematik UIII, Kutſch. 11 ½— 12 Griechiſch OIII, Clemm. Nachmittags 3 3te Vorſchulklaſſe, Levy. 4 2te Vorſchulklaſſe, Jacobi. Levy. 5 lte Vorſchulklaſſe, Scherer. Jacobi. 6 Turnprüfung VI, Lucius. Samſtag den 10. April. Vormittags 8—8 ½ UII Phyſik, Noack. 8 ½— 9 OlI Geſchichte, Strack. 9— 9 ½ UI Griechiſch, Dettweiler. Nach dem Schluſſe der Prüfung findet für jede Klaſſe die Bekanntmachung der Verſetzungen und die Ausgabe der Zeugniſſe ſtatt.
6. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium und die Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium und in die Vorſchule werden Montag den 3. Mai Morgens von 8—10 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Die Nach⸗ prüfungen finden Montag den 3. Mai von Morgens 8 Uhr ab, die Aufnahmeprüfungen am ſelben Tage von 11 Uhr ab ſtatt; der Unterricht beginnt Dienſtag den 4. Mai Morgens 7 Uhr.
Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, Kenntnis der deutſchen Declination und Conjugation mit lateiniſcher Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungsarten.
Die verehrlichen Eltern werden darauf aufmerkſam gemacht, daß es ſich nur dann empfiehlt, Kinder in die Vorſchule zu ſchicken, wenn dieſe das Gymnaſium beſuchen ſollen, da dieſelbe lediglich auf die Zwecke unſerer Anſtalt berechnet iſt.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums zu Gießen.
Profeſſor Dr. H. öchiller.


