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5. Nachricht.
Die Prüfungen werden in folgender Ordnung in der Aula des Gymnaſiums abgehalten:
Freitag den 28. März. Vormittags 8—9 Religion VI, OIII, Stamm. 9— 9 ¾ Latein VI, Willenbücher. 9 ³¾— 10 ¼ Naturbeſchreibung V, Ihne. 10 ¼— 10 ¾ Franzöſiſch IV, Langstroff. 10 ¾— 11 ½ Mathematik UIII, Kutſch. 11 ½— 12 Griechiſch OIII, Clemm. Nachmittags 3 3te Vorſchulklaſſe, Levy. 4 2te Vorſchulklaſſe, Jacobi. Levy. 5 lte Vorſchulklaſſe, Scherer. Jacobi. 6 Turnprüfung V, Clemm. Samſtag den 29. März. Vormittags 8—8 ³ Latein UII, Röſe. 8 ¾— 9 ¼ Griechiſch OII, Dettweiler. 9 ¼— 10 Griechiſch UI, Schneider. Nach den Prüfungen findet die Bekanntmachung der Verſetzungen und die Austeilung der Cen⸗ ſuren ſtatt.
6. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium und die Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium und in die Vorſchule werden während der Ferien im Amtszimmer des Unterzeichneten täglich von 2—3 Uhr und Montag den 21. April morgens von 8— 10 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Die Nachprüfungen finden Montag den 21. April von morgens 8 Uhr ab, die Aufnahmeprüfungen am ſelben Tage von 11 Uhr ab ſtatt; der Unterricht beginnt Dienſtag den 22. April morgens 7 Uhr.
Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, Kenntnis der deutſchen Declination und Conjugation mit lateiniſcher Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungsarten.
Die verehrlichen Eltern werden darauf aufmerkſam gemacht, daß es ſich nur dann empfiehlt, Kinder in die Vorſchule zu ſchicken, wenn dieſe das Gymnaſium beſuchen ſollen, da dieſelbe in erſter Linie auf die Zwecke unſerer Anſtalt berechnet iſt.
Nach Anordnung Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz Abt. f. Schulangelegenh. vom 23. Februar 1883„ſollen die Angehörigen der Schüler ſtets von Zeit zu Zeit dazu aufgefordert werden,
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