Jahrgang 
1864
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An demſelben Tage Nachmittags von 25 Uhr Secunda.

Religion, Glaſer. Latein, Beck. Geographie, Glaſer. Griechiſch, Beck. Mathematik, Naumann. Franzöſiſch, Hainebach.

Dounerstag den 17. März Vormittags von 811 Uhr

Tertia und Quarta. Religion, Glaſer. Latein III, Hainebach. Mathematik, Naumann. Latein IV, Köhler. Franzöſiſch, Hainebach. Griechiſch IV, Möller. An demſelben Tage Nachmittags von 25 Uhr Quinta und Sexta.

Religion, Glaſer. Latein V, Möller. Geographie, Naumann. Latein VI, Diehl. Griechiſch V, Möller. Rechnen, Naumann.

III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium für das mit dem 18. April beginnende neue Schul⸗ jahr ſind Donnerstag den 14. April Morgens von 912 Uhr in dem Gymnaſialgebäude unter Bei⸗ bringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde zu machen, worauf am 15. und 16. April die Aufnahmeprüfung Statt finden wird. Das für die Aufnahme in die ſechſte Claſſe beſtimmte Lebensalter iſt das zurückgelegte 10. Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme in dieſe Claſſe ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der 4 Grundrechnungsarten, Kenntniß der regelmäßigen lateiniſchen Declination und Conjugation, der Adjectiva und Pronomina. Wünſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſtätigen und gedeihlichen Fortſchreitens und der geſammten Entwicklung der Schüler, wenn ſolche, welche, für ein wiſſenſchaftliches Studium beſtimmt, das Gymnaſium abſolviren ſollen, den geſammten Curſus deſſelben durchmachen, mithin, ſobald Alter und Kenntniſſe ſie dazu befähigen, in die unterſte Claſſe, und nicht erſt ſpäter in die mittleren Claſſen eintreten.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums zu Gießen.

Geiſt.