Jahrgang 
1840
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lber die mit dem Gymnaſium zu Gießen verbundene Vorbereitungsclaſſe, in welche auch kleinere Knaben, welche nur deutſch leſen und deutſch ſchreiben kͤnnen, aufgenommen werden, iſt in den zu Oſtern vorigen Jahres ausgegebenen Schulnachrichten dem Publicum das Nähere mitgetheilt worden. Die Organiſation der Claſſen des eigentlichen Gymnaſiums iſt durch Verfügung Großherzoglichen Oberſtudienraths vom 26. April 1839 in folgender Weiſe näher beſtimmt worden:

1) Das Gymnaſtum hat 6 Claſſen, die 4 obern mit einem einjährigen, die 2 untern mit einem zweijährigen Curſus..

2) Jede der beiden untern Claſſen beſteht aus 2 Ordnungen; auf jeder dieſer Ordnun⸗ gen verweilen die Schüler in der Regel ein Jahr.

3) Nach durchgemachtem einjährigen Curſus rücken in der Regel ſämmtliche Schüler in die nächſt folgende höhere Claſſe oder Ordnung auf.

4) Nur Schüler, welche durch eigne Schuld, namentlich durch Leichtſinn und Trägheit, nicht die gehörigen Fortſchritte gemacht haben, können auch nach vollendetem Curſe noch in der bisherigen Claſſe und auf der bisherigen Ordnung zurückgehalten werden, jedoch in der Regel nur ein halbes Jahr lang und niemals länger als ein Jahr.

5) Dagegen können ausgezeichnete, ſowie durch ihr Alter und gutes Betragen beſon⸗ dere Verückſichtigung verdienende Schüler auch ſchneller befördert werden. Dieß gilt beſonders von den beiden untern Claſſen, in welchen tüchtige Schüler ſchon nach einem halben Jahre von der zweiten auf die erſte Ordnung aufrücken können und ſelbſt die ganze Zeitdauer des Beſuches der Claſſen von zwei Jahren auf ein Jahr herabgeſetzt werden kann. 3 u dieſen Beſtimmungen iſt noch zu bemerken, daß nach der hier beſtehenden Einrich⸗ tung die Lehreurſe der verſchiednen Claſſen jedesmal zu Oſtern beginnen, mithin auch die regelmäßigen Berſetzungen zu dieſer Zeit Statt finden, zu Herbſt aber Verſetzungen nur aus⸗ nahmsweiſe und aus beſondern Rückſichten vorgenommen werden können. Hieraus folgt nun weiter, worauf man die Eltern beſonders aufmerkſam machen zu müſſen glaubt, daß der Ein⸗ tritt neuer Schüler in das Gymnaſtum am zweckmäßigſten zu Oſtern Statt findet, indem die zu Herbſt eintretenden nur die Hälfte des jährigen Lehrcurſes mitmachen und daher iht ni Sicherheit darauf rechnen können, nach halbjährigem Beſuch des Gymnaſiums am En 8 s Schuljahrs verſetzt zu werden, vielmehr, da zu Herbſt keine allgemeinen Verſedungen Statt