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Sonnenuhr Ludwigstraße 73, Münchmeyer IIb
IV A N D l E E L I EFE ER N
In besonderer Rücksichtnahme auf unsere auswärtigen Schüler haben wir im vergangenen Schuljahr durch einen sechsstündigen Vormittagsunterricht die Schüler erheblich entlastet und ihnen für eine umfangreichere Freizeit gesorgt. Während viele Schüler, besonders die der Oberklassen, im Winter früher erst um 6 Uhr abends zu Hause sein konnten, kommen sie nun spätestens um 3 Uhr an. Da andere Schulen(vergleiche Dieburg und Bensheim) schon längere Jahre diese Einteilung haben und unbedingt daran festhalten, und weil sie sich auch bei uns bewährt hat, soll sie auch künftig beibehalten werden. Verbesserungen, die sich während des Jahres als möglich herausgestellt haben, sollen mit dem neuen Schuljahr durchgeführt werden. Wir weisen auch dieses Jahr wieder darauf hin, daß die gewonnene Zeit sowohl der körperlichen Erholung als auch der intensiveren häuslichen Arbeit zu gute kommen soll, da nur derjenige sein Ziel auch erreichen kann, der körperlich kräftig ist, und der ausreichende Begabung mit dem Willen zur Arbeit vereint. Spielend oder lässig arbeitend hat sich noch niemals ein hohes Ziel erreichen lassen. Auch kann die Schule allein nichts erreichen, wenn nicht die Eltern die Entwicklung ihrer Kinder aufmerksam verfolgen und zeitig— nicht erst nach Weihnachten— die Fühlung mit der Schule aufnehmen. Eine dauernde Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus würden wir lebhaft begrüßen.
Es ist ministeriell bestimmt worden, daß künftig jeder Staatsdienstanwärter ohne Ausnahme eine ausreichende Gewandtheit in der Benutzung der Reichseinheitskurzschrift haben muß. Unsere Schule bietet eine bequeme Gelegenheit zu deren Erlernung, sodaß wir den Eltern raten möchten, ihre Kinder zur Teilnahme an diesen
Kursen anzuhalten. Auch die Teilnahme an den Lateinkursen in IIb und Ila ist anzuraten, da für viele Berufe ein Lateinexamen vorgeschrieben ist.
Die Schülerunfallversicherung wurde im vergangenem Jahre mehrfach beansprucht und hat sich durchaus bewährt. Nur wird es im kommenden Jahre keine Rolle mehr spie en, ob die Eltern schon in einer anderen Krankenkasse sind oder nicht, sodaß gelegentliche Schwierigkeiten dadurch beseitigt sind. Da die Ver- sicherung für alle hessischen höheren Schulen verbindlich ist, muß der Beitrag in Höhe von 1.20 für das ganze Jahr bis zum 15. Mai bezahlt sein. In einfachen Krankheitsfällen bitten wir die Eltern dringend um eine Benachrichtigung innerhalb der 3 ersten Krankheitstage(Schulordnung§ 8).—
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