Jahrgang 
1927
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IV. Mitteilungen an das Elternhaus.

Aufnahme: Bei Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule sind Geburtsschein, Impfschein(bezw. Wieder- impfschein) und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung für das- neue Schuljahr findet Montag, den 25. April vormittags 9 Uhr statt. Dienstag, den 26. April um 8 Uhr 25 be- ginnt der lehrplanmässige Unterricht.

.Schulgeld und Freistellen: Das Schulgeld beträgt monatlich 17.50 M. Bei Geschwistern(auch in der Volksschule) tritt Ermässigung ein, je nach Anzahl der Geschwister auf 14.50 M., 11,50 M., 9 M. 6.50 M. und 4 M. Aenderungen in der Zahl der eine öffentliche Schule besuchenden Geschwister müssen stets der Direktion mitge- teilt werden. Die Unkosten sind am geringsten, wenn das Schulgeld pünktlich gezahlt wird.

Für die Verleihung von Freistellen sind gutes Betragen und gute Leistungen Vorbedingung. Da die Frei- stellen stets nur auf 1 Jahr verliehen werden, müssen sämtliche Gesuche bis spätestens 1. Mai 1927 eingereicht, bzw. erneuert werden. Die näheren Bedingungen sind jederzeit bei der Direktion zu erfragen.

. Ferienordnung im Schuljahr 1927/28.

Osterferien vom 3. 24. April.

Pfingstferien vom 5.12. Juni. 1

Sommerferien vom 16. Juli(letzter Schultag: Freitag) 15. August.(Wiederbeginn: Dienstag.) Herbstferien: 25. Sept. 9. Okt.

Weihnachtsferien: 22. Dezember 4. Januar.

Schule und Elternhaus: Da die Erziehungsarbeit von der Schule allein nicht geleistet werden kann, er- suchen wir die Eltern dringend um ihre Mitarbeit. Diese soll darin bestehen, dass sie sich vor allem über den Erfolg ihrer Kinder in der Schule auf dem Laufenden halten, sowohl durch Einblick in die Klassenarbeitshefte und Beaufsichtigung der Hausarbeiten, als auch durch persönliche Rücksprache mit den betreffenden Fachlehrern und dem Direktor, wenn ein Rückgang zu befürchten ist. Doch sollen die Eltern frühzeitig kommen. Zwischen Weihnachten und Ostern können die Lücken, die während des übrigen Jahres entstanden, häufig nicht mehr aus- gefüllt werden. Dabei empfehlen wir dringend die vorherige Anmeldung des Besuches, da die Herrn während der Unterrichtsstunden nicht zu sprechen sind.

Auch bitten wir die Eltern um ihre Unterstützung hinsichtlich des Betragens sowohl in der Schule als auf der Bahn und um eine Ueberwachung der Lektüre. Schundliteratur, wie sie mitunter in den Händen der Schüler gefunden wird, schädigt den Charakter und die Leistungen. Unsere Schülerbücherei bietet für jedes Alter kosten- los geeigneten Lesestoff. Für Zuwendung geeigneter Bücher sind wir stets dankbar.

Die auswärtigen Schüler haben die Vergünstigung, während der Mittagspause sich in der Schule aufhalten zu dürfen, doch kann die Schule keine Verantwortung für Unfälle usw. während dieser Zeit übernehmen, muss aber die Schüler für angerichtete Schäden zur Verantwortung ziehen.

In Krankheitsfällen bitten wir die Eltern dringend, uns spätestens am 3. Tag eine Mitteilung über die Krankheit ihres Kindes zukommen zn lassen.

Für das kommende Sehuljahr hat das Landesamt für das Bildungswesen eine Schülerzwangsversicherung mit der Nassauischen Landesversicherungsbank in Wiesbaden zu günstigen Bedingungen abgeschlossen. Der geringe Beitrag von 0.70 M. jährlich ist bis 15. Mai fällig. Schüler, die im Besitz von Freistellen sind, werden im all- gemeinen von der Beitragspflicht befreit, sind aber trotzdem mitversichert.

Gesuche um Befreiung von verbindlichen Fächern auch Turnen können nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erfolgen. Gesuche um Urlaub im Anschluss an die Ferien sind stets schriftlich einzureichen und können nur in wichtigen Ausnahmefällen bewilligt werden.

Der Direktor ist in der Regel an den Schultagen von 11 12 Uhr, nach vorheriger Anmeldung auch zu an- deren Zeiten, auf seinem Amtszimmer zu sprechen. 1

Die Direktion der hessischen Realschule zu Gernsheim. Scholl.