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VI. Bekanntmachungen& Mitteilungen an die Eltern.
Das Schulgeld beträgt Klasse VI— IIb 130, Kl. IIa 150 Mk. Bei Brüdern wird dem zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem dritten und folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen. Diese Ermässigung ist durch Ministerial- verfügung vom 24. Novbr. 1910 auch auf die Mädchen, sowohl auf Geschwister verschiedenen Geschlechts, wie auch auf Schwestern ausgedehnt worden.
In die Klasse VI können Knaben aufgenommen werden,
die spätestens am nächsten 30. September das neunte Jahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterste Klasse sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a. Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit rich- tiger Betonung zu lesen.
b. Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.
c. Kennnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Bieg- ung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora.
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen..
☛ Es ist in Rücksicht auf die durch den Lehrplan von 1899 geschaffene Organisation der Realschulen beson- ders angezeigt, dass die Eltern ihre Söhne der Schule von der untersten Klasse ab übergeben, besonders da der Lehr- plan der Realschule und der Volksschule namentlich im Rechnen nicht aneinander anschliessen.
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nach- weis derjenigen Kenntnisse ab, die in der vorhergehenden Klasse übermittelt werden. Schüler, welche in Klasse V ein- treten wollen, müssen die lateinische Schrift beherr- schen. Ebenso Schüler, welche in Klasse VI am Latein- unterricht teilnehmen sollen. Anmeldungen neuer Schüler werden schriftlich jederzeit, mündlich vor der Schul- feier am 20. März, von 7 ½— 10 Uhr, entgegengenommen.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag, den 12. April mit der Aufnahmeprüfung ab 8 Uhr.
Die Aufnahmegesuche von Mädchen sind durch die Direktion dem Grossh. Ministerium zu unterbreiten und unterliegen dem Eingabestempel von 1.50 Mk.
Jeder Schüler, der alle Klassen der Realschule mit Erfolg besucht hat, wird ohne Prüfung in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule aufgenommen. Den Anschluss an die entsprechenden Klassen der Realgymnasien stellt der fakultative Lateinunterricht her. Der Lehrplan der Realschulen
weicht von dem der Lehrerseminarien wesentlich ab. Schü- ler, welche Lehrer werden wollen, müssen sich also nament- lich auch in Religion, Deutsch und in der Musik diejenigen Kenntnisse erwerben, die zum Bestehen der an den Lehrer- seminarien vorgeschriebenen Aufnahmeprüfungen nötig sind. Die aus Ila unserer Schnle abgehenden Schüler werden in der Regel für die neue Klasse IV, die aus IIb kommenden für die Klasse V des Lehrerseminars zu prüfen sein.
Prüflinge, die nach dem Zeugnisse unserer Schule ohne Einschränkung in Einzelfächern die Noten 1, 2 u. 3 auf- weisen, haben nur eine Ergänzungsprüfung in Religion, deutscher Sprachlehre, bürgerlichem Rechnen, Naturgeschichte und Musik abzulegen. Schüler, die wegen ungenügender Leistungen die Realschule verlassen und sich etwa 3—4 Monate privatim vorbereiten lassen, werden künftig zur Prüfung am Lehrerseminar in der Regel nicht zugelassen.
Die nicht genügend entschuldigte Versäumnis einer Schul- feier oder eines Schulausflugs unterliegt derselben Beurtei- lung wie die unentschuldigte Versäumnis des Unterrichts.
Eltern auswärtiger Schüler tun gut daran, den Direktor und die einzelnen Lehrer der Anstalt von beabsichtigten Besuchen zuvor zu benachrichtigen.
Es ist wünschenswert, dass die Eltern sich regelmässig über die Leistungen der Schüler, soweit sie in den Feften zu Tage treten, unterrichten und bei wiederholt mangel- haften Arbeiten sich rechtzeitig mit dem Direktor, bezw. mit dem Klassenführer und den Lehrern des betreffenden Faches beraten. Damit die Eltern in der Lage sind, von den Leistungen ihrer Söhne in den Klassenarbeiten regel- mässig Kenntnis zu nehmen, wird den Schülern bei Beginn des Schuljahres ein Verzeichnis der Tage diktiert, an denen die einzelnen Hefte in den Händen des Schülers sind. Die Eltern werden gebeten, durch Namensunterschrift zu er- klären, dass sie von dem Verzeichnis Kenntnis genommen haben.
Ferien im Schuljahre 1915/16 sind:
Ostern: Sonntag, 28. März bis Sonntag, 11. April, Pfingsten: Sonntag, 23. Mai bis Sonntag, 30. Mai. Sommer: Donnerstag, 15. Juli bis Mittwoch 11. August. Herbst: Donnerstag, 30. Septbr. bis Mittwoch, 13. Oktbr. Weihnachten; Donnerstag, 23. Dez. bis Mittwoch, 5. Jan. Ostern 1916: Sonntag, 16. April bis Sonntag, 30. April.
Die Direktion der Grossherzoglichen Realschule:
Dr. Seidenberger.
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