Jahrgang 
1911
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Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

Die Ferien im kommenden Schuljahre sind:

Ostern: Sonntag, 9. April bis Sonntag 23. April, Pfingsten: 4. Juni 11. Juni, Sommer: Donnerstag 13. Juli Mittwoch 9. August, Herbst: 28. Sept.. 11. Oktober, Weihnachten: Sonntag, 24. Dez. Sonntag, 7. Januar 1012, Ostern: 31. März 14. April.

Das Schulgeld beträgt Klasse VIIIb 130, KI. IIa 150 Mk. Bei Brüdern wird dem zweiten des Schulgeldes, dem dritten und folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen. Diese Ermässigung ist durch Ministerialverfügung vom 24. November 1910 auch auf die Mädchen, sowohl auf Geschwister verschiedenen Geschlechtes, wie auch auf Schwestern ausgedehnt worden.

In die Klasse VI können Knaben aufgenommen werden, die spätestens am nächsten 30. September das neunte Jahr vollenden.

Bei dem Eintritt in die unterste Klasse sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

a. Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen.

b. Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter. c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Biegung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora. d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Es ist in Rücksicht auf die durch den Lehrplan von 1899 geschaffene Organisation der Realschulen besonders ange- zeigt, dass die Eltern ihre Söhne der Schule von der untersten Klasse ab übergeben.

Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in der vorhergehenden Klasse übermittelt werden. Schüler, welche in Klasse V eintreten wollen, müssen die lateinische Schrift beherrschen. Das Gleiche ist erwünscht bei den Schülern, welche in Klasse VI am Lateinunterricht teilnehmen sollen.

Das neue Schuljahr beginnt am 24. April. Anmeldungen nimmt die Direktion vor den Ferien, Samstag, den 1. April, morgens von 8 Uhr ab im Direktorzimmer entgegen. Die Aufnahmegesuche von Mädchen sind durch die Direktion dem Grossh. Ministerium zu unterbreiten und unterliegen dem Eingabestempel von 1.50 Mk.

Ausser dem Geburtsschein und dem Impfschein ist das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 24. April, 8 q Uhr vormittags statt.

Auswärtige Schüler sind verpflichtet, vor der Wahl einer Wohnung in Gernsheim und vor jedem Wohnungswechsel die Genehmigung der Direktion einzuholen. Es erscheint wünschenswert, dass die Eltern denjenigen auswärtigen Schülern, die über Mittag in Gernsheim verbleiben, ein Kosthaus ausmachen und die Bezahlung nicht täglich, sondern monatlich gegen Rechnung regeln, da sonst die Gefahr vorliegt, dass Schüler ihr tägliches Kostgeld in Nascherei verwenden.

Jeder Schüler, der alle Klassen der Realschule mit Erfolg besucht hat, wird ohne Prüfung in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule aufgenommen. Den Anschluss an die entsprechenden Klassen der Realgymnasien stellt der fakul- tative Lateinunterricht her. Der Lehrplan der Realschulen weicht von dem der Lehrerseminarien wesentlich ab. Schüler, welche Lehrer werden wollen, müssen sich also namentlich auch in Religion, Deutsch und in der Musik diejenigen Kennt- nisse erwerben, die zum Bestehen der an den Lehrerseminarien vorgeschriebenen Aufnahmeprüfungen nötig sind.

Die Eltern unserer auswärtigen Schüler bitten wir, uns in der Durchführung des§ 17 der Schulordnung, der auch ausserhalb Gernsheims in seinem ganzen Umfang Geltung hat, tatkräftig unterstützen zu wollen.

Die nicht genügend entschuldigte Versäumnis einer Schulfeier oder eines Schulausflugs unterliegt derselben Beurteilung wie die unentschuldigte Versäumnis des Unterrichts.

Eltern auswärtiger Schüler tun gut daran, den Direktor und die einzelnen Lehrer der Anstalt von beabsichtigten Be- suchen zuvor zu benachrichtigen.

Es ist wünschenswert, dass die Eltern sich regelmässig über die Leistungen der Schüler, soweit sie in den Heften zu Tage treten, unterrichten und bei wiederholt mangelhaften Arbeiten sich rechtzeitig mit dem Direktor, bezw. mit dem Klassen- führer und den Lehrern des betreffenden Faches beraten. Damit die Eltern in der Lage sind, von den Leistungen ihrer Söhne in den Klassenarbeiten regelmässig Kenntnis zu nehmen, wird den Schülern bei Beginn des Schuljahres ein Ver- zeichnis der Tage diktiert, an denen die einzelnen Hefte in den Händen des Schülers sind. Die Eltern werden gebeten, durch Namensunterschrift zu erklären, dass sie von dem Verzeichnis Kenntnis genommen haben.

Die Direktion der Grossherzoglichen Raalschule:

Dr. Seidenberger.