Jahrgang 
1909
Einzelbild herunterladen

11

der fakultative Lateinunterricht her. Der Lehrplan der Realschulen weicht von dem der Schullehrerseminarien wesent- lich ab. Schüler, welche Lehrer werden wollen, müssen sich also namentlich auch in Religion, Deutsch und in der Musik diejenigen Kenntnisse erwerben, die zum Bestehen der an den Schullehrerseminarien vorgeschriebenen Auf- nahmeprüfungen nötig sind. 1

Die Eltern unserer auswärtigen Schüler bitten wir, uns in der Durchführung des§ 17 der Schulordnung, der auch ausserhalb Gernsheims in seinem ganzen Umfang Geltung hat, tatkräftig unterstützen zu wollen.

Die nicht genügend entschuldigte Versäumnis einer Schulfeier oder eines Schulausflugs unterliegt derselben Be- urteilung wie die unentschuldigte Versäumnis des Unterrichts.

Eltern auswärtiger Schüler tun gut daran, den Direktor und die einzelnen Lehrer der Anstalt von beabsichtigten Besuchen zuvor zu benachrichtigen.

Es ist wünschenswert, dass die Eltern sich regelmässig über die Leistungen der Schüler, soweit sie in den kleften zu Tage treten, unterrichten und bei wiederholt mangelhaften Arbeiten sich rechtzeitig mit dem Direktor, bezw. mit dem Klassenführer und den Lehrern des betreffenden Faches beraten. Damit die Eltern in der Lage sind, von den Leistungen ihrer Söhne in den Klassenarbeiten regelmässig Kenntnis zu nehmen, wird den Schülern bei Beginn des Schuljahres ein Verzeichnis der Tage diktiert, an denen die einzelnen Hefte in den Händen des Schülers sind. Die Eltern werden gebeten durch Namensunterschrift zu erklären, dass sie von dem Verzeichnis Kenntnis genommen haben. 3

Das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst wird denjenigen Schüler erteilt, die entweder nach einjährigem Besuch der Untersekunda die Abschlussprüfung bestehen, oder nach einjährigem Besuch der Obersekunda nach dem Urteile des Lehrerrates die Reife für die Unterprima einer Oberreal- schule erlangt haben.

Ein Obersekundaner, der nach einjährigem Besuche der Obersekunda die Reife für die Unterprima einer Ober- realschule nach dem Urteile des Lehrerrates nicht erlangt hat, kann das Befähigungszeugnis zum einjährig-freiwilligen Militärdienst nur dann erhalten, wenn er sich der fakultativen Abschlussprüfung unterzieht.

Die fakultative Abschlussprüfung darf nur einmal wiederholt werden.

Die Direktion der Grossherzoglichen Realschule:

Dr. Seidenberger.