Jahrgang 
1898
Einzelbild herunterladen

8

Die öffentlichen Prüfungen. Dienſtag, den 29. März.

Von 8 Uhr bis 8 Uhr 50 M. Klaſſe VII Geographie.... Klimm. 9 9 50 V Franzöſiſch.... Hof. 10 10 50 IIIl& IV Latein.... Dr. Storck. 11 11 50 lI Chemie..... Dr. Meyer.

Mittwoch, den 30. März.

Von 8 Uhr 15 M. bis 9 Uhr 15 M. Klaſſe I, II, III Turnen... Liebrich. (Die Turnprüfung findet im Haas'ſchen Saale ſtatt.)

Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule nimmt der Unterzeichnete Samſtag, den 16. April, morgens von 8 Uhr an, in ſeinem Amtszimmer entgegen. Außer dem Geburtsſchein und dem Impfſchein iſt das Abgangszeugnis der zu⸗ letzt beſuchten Schule vorzulegen.

Auswärtige Schüler ſind verpflichtet, vor der Wahl einer Wohnung in Gernsheim und vor jedem Wohnungswechſel die Genehmigung der Direktion einzuholen.

Die 7. Klaſſe nimmt Knaben auf, die bis zum 30. September d. Is. das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Den Eltern wird empfohlen ihre Kinder möglichſt in dieſem Lebensalter der Realſchule anvertrauen zu wollen. Die aufzu⸗ nehmenden Schüler müſſen

deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen, in den 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen geübt ſein. Die Prüfungen finden Montag, den 18. April, von morgens ½ 9 Uhr an, ſtatt. Von ½ 8 Uhr ab können noch Schüler angemeldet werden. Der Unterricht beginnt Dienſtag, den 19. April, vormittags ½ 8 Uhr. Der Lateinunterricht beginnt in der 7. Klaſſe.

Es empfiehlt ſich für die Eltern, die ihre Söhne ſpäter in ein Gymnaſium oder Realgymnaſium zu bringen gedenken, mit der unterzeichneten Direktion Rückſprache zu nehmen.

Jeder Schüler, der alle Klaſſen der Realſchule beſucht und die Abgangsprüfung beſtanden hat, wird ohne Prüfung in die Unterprima eines heſſiſchen Realgymnaſiums aufgenommen, wenn in dem Abgangszeugnis ausdrücklich bemerkt iſt, daß er im Lateiniſchen ſich die Kenntniſſe erworben hat, die für die Aufnahme in die Unter⸗Prima erforderlich ſind.

Ueber weitere Berechtigungen, die das erlangte Reiſezeugnis einſchließt, erteilt die Direktion bereitwilligſt Auskunft.

An die Eltern unſerer Schüler richten wir noch die ergebenſte Bitte, uns in dem Beſtreben: die Ziele der Schule ohne Ueberlaſtung der Schüler zu erreichen, durch vertrauensvolle Mitteilung über etwa beobachtete Unzuträglich⸗ keiten unterſtützen zu wollen.

Die Direktion der Grossherzoglichen Realschule:

Dr. Lahm.