Jahrgang 
1896
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VI. Dit üffentlichen Prufungen.

Dienſtag, den 24. März.

Von 8 Uhr bis 9 Uhr Klaſſe VII Deutſch 7.. Klimm.

9 10 VI Rechnen. 3 3 Böhm.

10 10 30 M. VI Geographie.. Liebrich.

10 30 M. 11 V Latein... Dr. Storek.

11 12 ILV Franzöſiſch. 3. Dr. Lücken. Mittwoch, den 25. März.

Von 8 Uhr 15 M. bis 9 Uhr 30 M. Klaſſe III und II Turnen.. Liebrich. Die Turnſchau findet im Schulhof ſtatt.

VII. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule nimmt der Unterzeichnete Samſtag, den 11 April, morgens von 8 Uhr an, in ſeinem Amtszimmer entgegen. Außer dem Geburtsſchein, in dem der Rufname unterſtrichen ſein muß, iſt der Impfſchein und das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen.

Die Prüfungen finden Montag, den 13. April, von morgens ¼½ 9 Uhr an, ſtatt. Von ½ 8 Uhr ab können noch Schüler angemeldet werden.

Der Unterricht beginnt Dienſtag, den 14. April, vormittags ½ 8 Uhr.

Die 7. Klaſſe nimmt Knaben auf, die bis zum 30. September das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Den verehrlichen Eltern wird empfohlen ihre Kinder möglichſt in dieſem Lebensalter der Realſchule anvertrauen zu wollen. Die Kenntniſſe, die in einer beſonderen Prüfung nachgewieſen werden müſſen, ſind:

a) Die Fähigkeiten deutſche und lateiniſche Schrift leſen und ſchreiben zu können. b) Die genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter. c) Die Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Der Lateinunterricht beginnt in der 7. Klaſſe. Von den Schülern, die Oſtern 1895 in die unterſte Klaſſe der Real⸗ ſchule eintraten, beſuchten 17 Schüler den Unterricht im Lateiniſchen.

Es empfiehlt ſich für die Eltern, die ihre Söhne ſpäter in ein Gymnaſium oder Realgymnaſium zu bringen gedenken, mit der unterzeichneten Direktion Rückſprache zu nehmen.

Jeder Schüler, der alle Klaſſen der Realſchule beſucht und die Abgangsprüfung beſtanden hat, wird ohne Prüfung in die Unterprima eines heſſiſchen Realgymnaſiums aufgenommen, wenn in dem Abgangszeugnis ausdrücklich bemerkt iſt, daß er im Lateiniſchen ſich die Kenntuiſſe erworben hat, die für die Aufnahme in die Unter⸗Prima erforderlich ſind.

Ueber weitere Berechtigungen, die das erlangte Reifezeugnis einſchließt, erteilt die Direktion bereitwilligſt Auskunft.

An die Eltern unſerer Schüler richten wir noch die ergebenſte Bitte, uns in dem Beſtreben: die Ziele der Schule ohne Ueberlaſtung der Schüler zu erreichen, durch vertrauensvolle Mitteilung über etwa beobachtete Unzuträglich⸗ keiten unterſtützen zu wollen.

Die Direktion der Großherzoglichen Realſchule:

Dr. Lahm.