Jahrgang 
1894
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VII. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

Mit Abſchluß des gegenwärtigen Schuljahres hat unſere Schule das Ziel, das ſie ſich bei ihrer Umge⸗ ſtaltung vor 4 Jahren geſteckt, vollſtändig erreicht. Die Schüler der 1. Klaſſe legen dieſes Jahr die erſte Prü⸗ fung ab, bei der denjenigen Schülern, welche dieſelbe beſtehen, ein Zeugnis über die wiſſenſchaftliche Befähigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt zuerkannt wird. Da infolge der neueſten Verfügungen von nun ab ſämtliche Schüler aller Realſchulen dieſe Prüfung ablegen müſſen, ſtehen wir jetzt ſchon in nichts mehr hinter den übrigen ſtaatlichen Realſchulen zurück. Uebrigens wird unſere Schule in die Zahl der ſtaatlichen Realſchulen vielleicht ſchon Oſtern 1895 eingereiht werden, da beide Kammern der Stände die Uebernahme unſerer Schule auf Staatskoſten bereits genehmigt haben(ſ. o. V, 3).

An jene Eltern, welche ihre Söhne unſerer Schule anzuvertrauen die Abſicht haben, richten wir in deren eigenem Intereſſe die dringende Bitte, dieſelben ſchon in dem durch das Geſetz dafür beſtimmten Alter in die anterſte Klaſſe eintreten zu laſſen.

Schüler, welche ſpäter in ein Gymnaſium oder Realgymnaſium übertreten wollen, erhalten auf Wunſch in den für dieſe Anſtalten außerdem nötigen ſprachlichen Fächern Unterricht.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 2. April. An dieſem Tage findet die Aufnahme der neu ein⸗ tretenden Schüler durch den Unterzeichneten im Schulgebäude ſtatt. Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September d. J. zurücklegen und ſich die Kenntniſſe, die in den 4 erſten Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts⸗ oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugnis von der ſeitherigen Schule beizubringen.

Zu jeglicher Auskunft iſt der Unterzeichnete jederzeit gern bereit. Direktion der höheren Bürgerschule: Joſt.