Jahrgang 
1893
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VII. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

Zu Beginn des neuen Schuljahres wird mit Genehmigung Großh. Miniſteriums d. J. u. d. J.(Abteilung für Schulangelegenheiten) an unſerer Schule eine neue Klaſſe errichtet, welche der I. Realſchulklaſſe entſpricht. Die höhere Bürgerſchule dahier umſaßt ſomit von Oſtern 1393 ab ſämtliche Klaſſen einer Realſchule. Den Schülern der oberſten Klaſſe, welche die Entlaſſungsprüſung beſtehen, wird die Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwilligen Militärdienſt erteilt.

An dieſer Stelle müſſen wir hervorheben, daß eine Realſchule eigentlich nur dem eine abgeſchloſſene Bil⸗ dung zu teil werden läßt, der ſie ganz durchläuft. Daher richten wir an jene Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anzuvertrauen die Abſicht haben, in deren eigenem Intereſſe die dringende Bitte, dieſelben ſchon in die unterſte Klaſſe in dem dafür beſtimmten Alter eintreten zu laſſen. Aus demſelben Grunde müſſen wir einen nur ein paar Jahre dauernden Beſuch einer Realſchule für völlig verfehlt erklären.

Die Eltern, welche ihre Söhne ſpäter einer anderen Anſtalt(Gymnaſium, Realgymnaſium, Schullehrer⸗ ſeminar) zur weiteren Ausbildung übergeben wollen, machen wir darauf aufmerkſam, daß die Schüler in den für die beiden erſteren Anſtalten außerdem nötigen ſprachlichen Fächern auf Wunſch Unterricht erhalten, und daß die⸗ jenigen Schüler, welche ſich dem Lehrerberufe zu widmen beabſichtigen, in einer Realſchule eine vollſtändig aus⸗ reichende Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung in ein Seminar erhalten.

Sämtliche Lehrer der Anſtalt ſowie der Unterzeichnete ſind jederzeit zu jeglicher Auskunft gern bereit. Die⸗ jenigen Eltern, welche den Plan einer Realſchule nicht kennen und deshalb oft im Zweifel darüber ſind, welche Schritte ſie für die weitere Ausbildung ihres Sohnes thun ſollen, erſuchen wir ganz beſonders von obigem An⸗ erbieten Gebranch machen zu wollen. Das Wohl unſerer Schüler ſteht uns höher als jedes andere Intereſſe; unſere Ratſchläge werden daher auch immer nur das Beſte unſerer Schüler im Auge haben.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 10. April. An dieſem Tage findet die Aufnahme der neu eintretenden Schüler durch den Unterzeichneten im Schulgebäude ſtatt. Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September d. J. zurücklegen und ſich die Kenntniſſe, die in den 4 erſten Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts⸗ oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugnis von der ſeitherigen Schule beizubringen.

Das jährliche Schulgeld beträgt: in der 1. Klaſſe: Mk. 60 reſp. Mk. 50 und Mk. 45 für den zweiten reſp. dritten Schüler derſelben Familie. in der 2. Klaſſe: Mk. 45 reſp. Mk. 35 und Mk. 30 für den zweiten reſp. dritten Schüler derſelben Familie. in der 3. Klaſſe: Mk. 35 reſp. Mk. 25 und Mk. 20 für den zweiten reſp. dritten Schüler derſelben Familie. in der 4. Klaſſe: Mk. 30 reſp. Mk. 20 und Mk. 15 für den zweiten reſp. dritten Schüler derſelben Familie. in der 5. Klaſſe: Mk. 25 reſp. Mk. 15 und Mk. 10 für den zweiten reſp. dritten Schüler derſelben Familie. in der 6. Klaſſe: Mk. 20 reſp. Mk. 10 und Mk. 5 für den zweiten reſp. dritten Schüler derſelben Familie.

Direction der höheren Bürgerschule: Joſt.