Jahrgang 
1910
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Aufnahme. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 910 Jahren das ge- eignetste. Bei jährlicher Versetzung haben dann die Schüler nach 6 Jahren, also im Alter von 15 16 Jahren, die Schule durchgemacht, es bleibt alsdann noch Zeit genug, einen praktischen Beruf zu ergreifen, falls nicht die Fortsetzung der Studien an einer Vollanstalt beabsichtigt ist. Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind: 1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; 2. Einige Uebung, Vorgesprochenes in deutscher und lateinischer Schrift ohne grössere Fehler gegen die Rechtschreibung niederzuschreiben; 3. Eine reinliche, leserliche Handschrift; 4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 5. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Berechtigungen. Das Zeugnis der Reife der Realschule berechtigt zum einjährig- ftreiwilligen Militärdienst, zum Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule ohne Aufnahme- prüfung, zu allen Zweigen des Snbalterndienstes(Provinzial- und Bezirksverwaltung, Berg-, Hütten und Salinenverwaltung, städtische Verwaltung, Gerichte, Eisenbahn), zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank, zur Ausbildung als Zeichenlehrer an höheren Schulen, zum Studium der Landwirtschaft an den Landwirtschaftlichen Hochschnlen, nach einjährigem, erfolg- reichem Besucheiner mittleren gewerblichen Fachschule oder der Obersekunda einer Oberrealschule zur Prüfung als Landmesser oder Markscheider, endlich in Verbindung mit einem Zeugnis über Beendigung der kaufmännischen Lehrzeit zur Immatrikulation an einer Handelshoch- schule. Für diejenigen Schüler, welche nach Absolvierung der sechsklassigen Realschule zur Oberrealschule übergehen, sei Folgendes zur Aufklärung mitgeteilt: Der erfolgreiche Besuch der Obersekunda(Reife für Unterprima) berechtigt zur Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den Königlichen Eisenbahnen und unter Nachprüfung im Lateinischen zum Eintritt als Apothekerlehrling und zur Meldung behufs Approbation als Zahnarzt. Der erfolgreiche Besuch der Unterprima(Reife für Oberprima) berechtigt zum Eintritt als Zivilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern, als Zivilapplikant für das Marine-Intendantursekretariat und als Aspirant des Verwaltungssekretariats bei den Kaiserlichen Werften. Das Abiturientenzeugnis der Oberrealschule verleiht dieselben Be- rechtigungen wie das Reifezeugnis des Gymnasiums und des Realgynasiums, ausgenommen das Recht zum Studium der Theologie.

Die mit dem Reifezeugnis von der Schule abgehenden Schüler werden darauf auf- merksam gemacht, dass es sich in ihrem eigenen Interesse dringend empfiehlt, sofort nach Eintritt in das militärpflichtige Alter, also mit Vollendung des 17. Lebensjahres, die Be- rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst bei der Prüfungskommission für Einjährig- Freiwillige nachzusuchen.

Beginn des Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April, morgens 8 Uhr, mit der Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler. Der Unterricht nimmt Dienstag, den 5. April, morgens 8 Uhr, seinen Anfang.