Jahrgang 
1909
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I. Allgemeine Kehrverfassung.

Für die drei unteren Klassen ist paralleler Gymnasialunterricht vorgesehen, und zwar in der Weise, daß die Gymnasiasten oder Lateinschüler statt des Französischen wahlfreien Unterricht im Lateinischen erhalten. In der Quarta bekommen die Gymnasiasten außerdem in wöchentlich vier Stunden französischen Anfangsunterricht, für den die Zeit dadurch gewonnen wird, daß die Schüler am Schreib- unterricht nicht teilnehnmen und in Rechnen und Mathematik wie auf dem Gymnasium nur vier Stunden wöchentlich haben. In der folgenden Übersicht bedeutet: L= Lateinschüler,

Vorbemerkung. Die Anstalt ist eine Realschule.

R= Realschüler.

1. Ubersicht

über die einzelnen Lehrgegenstände und die für jeden derselben bestimmte Stundenzahl.

Lehrgegenstände. I. II. III. IWV. V. VI. Zahl Religionslehre: a) katholische 2 2 2 3 9 b) evangelische...... 2 2 2 1 7 Deutsch und Geschichtserzählungen.... 3 3 3 4 4 5 22 Lateinisch 6L. 6 L. 61. 18 Französisch 6 6 4 5 6 R. 6 R. 39 Englisch. 4 4 5 13 Geschichte. 2 2 2 3 9 Erdkunde 1 2 2 2 2 11 Rechnen und Mathematik. 5 5 4 R. u.- 5 5 32 Naturbeschreibung 2 2 2 2 2 2 12 Physik 2 2- 4 Chemie und Mineralogie 2 2 Schreiben 1 1 2 2 6 Freihandzeichnen. 2 2 2 2 2 10 Linearzeichnen 2 2 Turnen 3 3 3 3 3 15 Singen 1 1 1 1 4 Gesamtzahl.. I 37 V 38 37 34 30 30 215