Jahrgang 
1908
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I. Allgemeine Lehrverfassung.

Vorbemerkung. Die Anstalt ist eine Realschule. Für die drei unteren Klassen ist paralleler Gymnasialunterricht vorgesehen, und zwar in der Weise, dass die Gymnasiasten oder Lateinschüler statt des Französischen wahlfreien Unterricht im Lateinischen erhalten. In der Quarta bekommen die Gymnasiasten ausserdem in wöchentlich vier Stunden franzö- sischen Anfangsunterricht, für den die Zeit dadurch gewonnen wird, dass die Schüler am Schreibunterricht nicht teilnehmen und in Rechnen und Mathematik wie auf dem Gymnasium nur vier Stunden wöchentlich haben. In der folgenden Übersicht bedeutet: L= Latein- schüler, R= Realschüler.

1. Uebersicht

über die einzelnen Lehrgegenstände und die für jeden derselben bestimmte Stundenzahl.

Lehrgegenstände. I. V II. III. V IV. V. V VI. Zahl Religionslehre: a) katholische...... 2 2 117 b) evangelische..... 2 V 2 2 1 7

Deutsch und Geschichtserzählungen..... 3 3 3 4 4 5 22 Lateinischh..............[61. 6L. 06L. 18 Französisch. 5 6 6 7. oR. 0R. 30 Englisch......... 4 4 5 13 Geschichte 22=9 Erdkunde.......ͤ.... 1 2 2 22 2 11 Rechnen und Mathematik........ 5 5 6 awul. 5 5 32 Naturbeschreibung 2 2 2 2 2 2 12 Thysik.............. 2 2- 4 Chemie und Mineralogié.... 5 2 2 Schreiben............. 1 1 2 2 6 Freihandzeichnen........... 2 2 2 2 8 Linearzeichnen....... 2 2 Turnen.............. 3 3 3 9 Singen...... 1 1 151 4 Gesamtzahl. 37 V 38 37 34 30 V 30 205