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I. Allgemeine Kehrverfassung.
Vorbemerkung. Die Anstalt ist eine Realschule. Für die drei unteren Klassen ist paralleler Gymnasialunterricht vorgesehen, und zwar in der Weise, daß die Gymnasiasten oder Lateinschüler statt des Französischen wahlfreien Unterricht im Lateinischen erhalten. In der Quarta bekommen die Gymnasiasten außerdem in wöchentlich 4 Stunden französischen Anfangsunterricht, für den die Zeit dadurch gewonnen wird, daß die Schüler am Schreib- unterricht nicht teilnehmen und in Rechnen und Mathematik— wie auf dem Gymnasium— nur 4 Stunden wöchentlich haben. In der folgenden Übersicht bedeutet: L= Lateinschüler, R= Realschüler.
1. Ubersicht
über die einzelnen Lehrgegenstände und die für jeden derselben bestimmte Stundenzahl.
Lehrgegenstände. 1. n. m. w. v. VI. zahl Religionslehre: a) katholische 2 V 2 2 1 7 b) evangelische... 2 V 2 2— 7 Deutsch und Geschichtserzählungen 3 3 3 1 4 5 22 —;———— Lateinisch. V 6r. 61. 61. 18 f anzGsisch........... 5 6 6 5 6n. 6R. 39 Englisch 14 5 13 Geschichtee 2 2 9 FErdkunde 8 8....... 1 2 2p 2 2 2 11 Rechnen und Mathematik....... 5 5 6 1b. 5 5 32 Jaturbeschreibung. 2 2 2 2 2 12 Enwe....1. 1 Chemie und Mineralogie“ 2 V V 2 Schreihen. 2 2 2 6 Treihana eichnen......... 2„[2 2 tinearzeichuen..... 28 chen 3 3 595 Singen...... 3—.. 1 1 1 4 Gesamtzahl... 37 39 37 34 V 30 30 205


