Jahrgang 
1903
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sind dem Direktor für dieses Realschul-Stipendium 547 Mark überreicht worden, nämlich 300 Mark von Herrn Johann Klein in Johannisberg, 100 Mark von Herrn Jakob Klein in Johannisberg, 50 Mark vom Vorschuss- und Kreditverein in Geisenheim, 30 Mark von Herrn Freiherrn v. Lade-Monrepos, 20 Mark von Herrn Professor Kleesattel in Düsseldorf, 12 Mark von Herrn L. Levitta in Rüdesheim, 10 Mark von Herrn J. Haas in Geisenheim, ferner je 5 Mark von Frau Witwe M. Schlepper in Geisenheim, Ilerrn G. Herrmann in Rüdesheim, Herrn J. Jung-Niederwald, Herrn E. Haimann in Eltville und Herrn C. Gund- lach in Frankfurt. Es wird ausdrücklich bestimmt, dass die jährliche Verwendung der Linsen für bedürftige Schüler dem Direktor und dem Lehrerkollegium zusteht. Den hochherzigen Gebern beehre ich mich auch an dieser Stelle meinen wärmsten Dank auszusprechen!

VII. Mitteilung an die Eltern.

1. Im Interesse des für das Wohl der Schuler in erziehlicher wie unterrichtlicher Hinsicht wichtigen Zusammenwirkens von Schule und Haus wird auf folgende Einrichtung aufmerksam gemacht. Nicht nur der Direktor hat für seine Person bestimmte Sprech- stunden, sondern auch jeder Lehrer ist wôchentlich einmal in der Schule für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler zu sprechen. Die Angaben über Ort, Tag und Stunde sind in einer tabellarischen Zusammenstellung im Flur des Schulgebäudes angeschlagen, damit den Eltern, die sich in Sachen ihrer Söhne mit einem Lehrer zu besprechen wünschen, Gelegenheit geboten ist, das Nähere zu erfahren. Ausserdem ist, unter Beschränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in jedem Klassenzimmer angebracht, sodass die Schüler stets ohne weiteres imstande sind, ihren Eltern hierüber auft Wunsch Auskunft zu erteilen. Für die gedachten Besprechungen sind im Schulgebäude befindliche Zimmer bestimmt worden. Falls in besonderen Angelegenheiten eine Mit- teilung an die Eltern oder Pfleger einzelner Schüler erfolgt, wird der Empfänger gebeten, tunlichst umgehend entweder das Schreiben selbst, nach Hinzufügung seiner Unterschrift, an den Direktor der Anstalt zurückzusenden oder letzterem eine besondere Empfangsbe- scheinigung zugehen zu lassen.

2. Ferienordnung für das Schuljahr 190304. Pfingsten: Schluss des Unterrichtes 31. Mai, Anfang des Unterrichtes 9. Juni. Sommer: Schluss des Unterrichtes 18. Juli. Anfang des Unterrichtes 18. August. Herbst: Schluss des Unterrichtes 3. Oktober, An- fang des Unterrichtes 16. Oktober. Weihnachten: Schluss des Unterrichtes 23. Dezem-

ber, Anfang des Unterrichtes 7. Januar.

3. Das Schulgeld ist vierteljährlich im ersten Monate eines jeden Quartals zu be- zahlen. Schulgeld-Ermässigungen können erst nach halbjährigem Besuche der Anstalt auf Grund der Würdigkeit der Schüler und der Bedürftigkeit der Eltern, und zwar hôch- stens für ein Halbjahr, vom Kuratorium gewaährt werden; alle Gesuche müssen schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres an den Direktor oder den Vorsitzenden des Kuratoriums eingereicht werden.

4. Die Anmeldung eines Schülers muss durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter persönlich oder schriftlich geschehen. Dabei sind einzureichen: 1. Die Geburts- urkunde. 2. Ein Impfschein bezw. Wiederimpfungsschein. 3. Ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die private Vorbildung und das Betragen des aufzunehmenden Schülers.

Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 910 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach 6 Jahren, also durchweg nach vollendetem 16. Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, einen praktischen Beruf zu ergreifen.