Jahrgang 
1903
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II. Aus den Erlassen und Verfügungen.

1. Berlin, 26. März 1902. Es wird zur Pflicht gemacht, auf die Pflege einer

guten und leserlichen Handschrift bei den Schülern hinzuwirken. Arbeiten, die schon bei der Einlieferung durch Flüchtigkeit oder Unordentlichkeit der Schrift auffallen, sind zurück- zuweisen. Sowohl in die gewöhnlichen im Laufe des Schuljahres auszustellenden Zeugnisse als auch in die Reifezeugnisse ist ein Urteil über die Handschrift des Schülers autzunehmen, dabei auch ausdrücklich zu rügen, falls er etwa die Neigung zeigt, seinen Namen undeut- lich und unleserlich zu schreiben.

2. Cassel, 4. April 1902. Auf die für den geistigen Verkehr mit Kindern be- stimmte WochenschriftDer Hauslehrer wird aufmerksam gemacht.

3. Berlin, 30. April 1902. Bei der grossen Tragweite, welche die Frage der Unterbringung der auswärtigen Schüler für deren Körperliches und sittliches Gedeihen be- sitzt, ist es dem Herrn Minister dringend erwünscht, eine Ubersicht zu haben, wie in dieser Beziehung die Verhältnisse liegen. Insbesondere ist festzustellen, welchen Berufsklassen die Pensionshalter angehôren.

4. Cassel, 29. Mai 1902. Der Physikalische Verein in Frankfurt a. M. wird in der Zeit vom 6. bis 18. Oktober d. Js. einen naturwissenschaftlichen Kursus abhalten. (Herr Oberlehrer Sauerborn erhielt den erforderlichen Urlaub und nahm an dem Kursus teil.)

5. Cassel, 7. Juni 1902. Die Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften zu Frankfurt a. M. veranstaltet vom 12. bis 25. Oktober d. Js. einen franzôsischen Fortbildungs- Kursus.(Mit Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums nahm an diesem Kursus der Direktor teil.)

6. Berlin, 16. Oktober 1902. Die im Auftrage des Herrn Ministers von der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin herausgegebenenRegeln für die deutsche Recht- schreibung nebst Wörterverzeichnis 1902(Ladenpreis O,15 Mk.), welche zufolge Verein- barung der deutschen Bundesregierungen unter einander und mit Osterreich festgestellt worden sind, werden mit Beginn des Schuljahres 1903 04 bei allen Schulen für den Unterricht, sowie für die Schreibweise in den Arbeiten massgebend.

7. Cassel, 14. Februar 1903. Es wird bestimmt, dass bis auf weiteres an den sechsstufigen höheren Lehranstalten die mündliche Schlussprüfung innerhalb der dem Schlusse des Unterrichtes vorausgehenden letzten drei Wochen stattfinden soll. Die schrift- liche Prüfung ist entsprechend früher zu erledigen.

8. Cassel, 23. Februar 1903. Die Einführung einer neuen Ferienordnung wird genehmigt(vergl. Mitteilungen an die Eltern).

III. Zur Geschichte der Anstalt.

1. Anfang. Am 10. April begann das Schuljahr mit feierlichem Gottesdienst und der Versammlung von Lehrern und Schülern in der Aula; am Tage vorher hatte bereits die Aufnahmeprüfung der neuen Schüler stattgefunden. Für die drei unteren Klassen besteht gymnasialer Parallelunterricht: die Quarta zählte im Berichtsjahre 20 Real- und 3 Lateinschüler, die Quinta 24 Real- und 6 Lateinschuler, die Sexta 26 Real- und 6 Latein- schüler.

2. Kuratorium. Im Bestande des Kuratoriums sind mehrfache Anderungen erfolgt. Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Fiebig, schied am 31. März 1902 aus seinem Amte. Für seine mannigfaltigen Verdienste wurde er von Seiner Majestät dem Kaiser und König mit dem Roten Adlerorden ausgezeichnet. An seine Stelle als Bürgermeister, der gleich- zeitig den Vorsitz im Kuratorium zu führen hat, wählten die städtischen Vertreter den Gerichtsreferendar a. D. Herrn Peter Pohl aus Bergisch-Gladbach. Herr Bernhard