Jahrgang 
1903
Einzelbild herunterladen

I. Allgemeine Lehrverfassung.

Vorbemerkung. Die Anstalt ist eine Realschule. Für die drei unteren Klassen ist paralleler Gymnasialunterricht vorgesehen, und zwar in der Weise, dass die Gymnasiasten oder Lateinschüler statt des Französischen wahlfreien Unterricht im Lateinischen erhalten. In der Quarta bekommen die Gymnasiasten ausserdem in wõchentlich 4 Stunden franzsi- schen Anfangsunterricht, für den die Zeit dadurch gewonnen wird, dass die Schüler am Schreibunterricht nicht teilnehmen und in Rechnen und Mathematik wie auf dem Gymnasium nur 4 Stunden wöchentlich haben. In der folgenden Ubersicht bedeutet: L= Lateinschüler, R= KRealschüler.

1. UÜbersicht

über die einzelnen Lehrgegenstände und die für jeden derselben bestimmte Stundenzahl.

Lehrgegenstände. 1. I Il. m. kv. V. u Zahl. Religionslehre: a) katholische..... 2 2 1 1 7 b) evangelische..... 2 2 1 1 7

Deutsch und Geschichtserzählungen. 3 3 3 4 4 5 22 Fateinischh............[61. 6L. 61. 18 Franzosisch............[5 6 6 E. 6 R. 6 R. 39 Englisch........... 4 4 5 13 Geschichte............ 2 2 2 3 9 Erdkunde............. 1 2 2 2 2 9 Rechnen und Mathematik....... 5 5 6 1.. 5 5 32 Naturbeschreibung......... 2 2 2 2 ſ1I 8 Physilk............. 2 2 4 Chemie und Mineralogie....... 2 2 Schreiben..............= 2 2 2 6 Zeicen 2 2 2 2 8 Turnen............. 3 3 3 9 Singen.............. 2 1 1 5 Gesamtzahl... 35 35 37 34 30 30 198