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VI. SGliflungen und Ankerſtützungen uon Schülern.
Das Realprogymnaſium beſitzt nur die in einem Kapital von 650 Mk. beſtehende Schüler⸗ ſtiftung, deren Zinſen zur Anſchaffung von Büchern für bedürftige und fleißige Schüler verwendet werden.
Einer größeren Anzahl würdiger Schüler hat das Kuratorium auch in dieſem Jahre eine Ermäßigung des Schulgeldes verwilligt.
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VII. Milleilungen an die Schülen und an deren Gltern. 1. Gffentliche Prüfung.
Freitag, den 16. März.
Sexta. Von 9—10 Uhr. Deutſch, Lateiniſch und Franzöſiſch. Quinta. Von 10—11 Uhr. Lateiniſch und Rechnen. Quarta. Von 11—12 Uhr. Mathematik und Naturbeſchreibung.
Untertertia. Von 2—3 Uhr. Engliſch und Geographie. Obertertia. Von 3—4 Uhr. Franzöſiſch und Geſchichte.
2. Schlußfeier. Samſtag, den 17. März, vormittags 9 ½ Ahr. Geſänge und Vorträge der Schüler, Entlaſſung der Abiturienten. Verteilung der Zeugniſſe.
Zur öffentlichen Prüfung wie auch ganz beſonders zur Schlußfeier beehrt ſich der AUnterzeichnete das Ruratorium, die Behörden von Stadt und Rreis, die Eltern und Angehörigen der Schüler, ſowie Freunde und Gönner der Anſtalt ganz ergebenſt einzuladen.
3. Das neue Schuljahr beginnt
Mlittwoch, den 4. April, morgens 9 Ahr,
mit der Aufnahmeprüfung der neu angemeldeten Schüler.
Bei der Anmeldung iſt außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt auch der Impfſchein und, wenn der Schüler das zwölfte Lebensjahr über⸗ ſchritten hat, eine Beſcheinigung über die erfolgte Wiederimpfung vorzulegen. Diejenigen Schüler,


