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VII. Anfang des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr wird Mittwoch, den 7. April, Morgens 8 Uhr,
eröffnet werden. Die Aufnahmeprüfung findet
Dienstag, den 6. April, Vormittags von 8 Uhr an,
im Schullocale ſtatt.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien entgegen. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 4. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich. Bei der Anmeldung zur Aufnahme in die Anſtalt ſind vorzulegen: 1) Zeugniß der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen; 2) Geburtsſchein; 3) Impfſchein bezw. Revaccinationsſchein.
Der Eintritt in die unterſte Claſſe(Sexta) erfolgt in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die Vorkenntniſſe, welche dabei nachgewieſen werden müſſen, ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; eine leſerliche und reine Handſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne allzu grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungs⸗ arten mit ganzen Zahlen.
Schüler, welche in eine höhere Claſſe als Sexta eintreten wollen, haben ſelbſtverſtändlich in einer Prüfung das Maß von Kenntniſſen nachzuweiſen, das ſie befähigt, mit den Schülern der entſprechenden Claſſe gleichen Schritt zu halten.
Zur Unterbringung auswärtiger Schüler findet ſich vielfache und gute Gelegenheit.
Aihlein, Rector.
Geiſenheim, im März 1880.


