Jahrgang 
1892
Einzelbild herunterladen

22

in den vier Grundrechnungen mit ganzen unbenannten Zahlen. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.

Bezüglich der mit Oſtern dieſes Jahres in Kraft tretenden Veränderungen im Berechtigungs⸗ weſen ſei hier beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß zufolge Miniſterial⸗Erlaſſes vom 6. Januar 1892 an allen höheren Lehranſtalten künftig die Verſetzung nach Oberſekunda und die Zuerkennung der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt von dem Beſtehen einer der Reifeprüfung ähnlichen Abſchlußprüfung abhängt.

Die Zeugniſſe über dieſe nach Abſchluß der Unterſekunda beſtandene Prüfung werden nach einem von Sr. Majeſtät dem Könige unter dem 1. Dezember genehmigten Beſchluſſe des Staats⸗ miniſteriums als Erweiſe zureichender Bildung anerkannt für alle Zweige des Subalterndienſtes, für welche bis jetzt der Nachweis eines ſiebenjährigen Schulkurſes erforderlich war.

Fulda, den 26. März 1892.

Der KBealprogymnasinlrektor

Dr. Bergmann.