Jahrgang 
1887
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VI. Anterſtützungen von Schülern.

Befreiungen von der Zahlung des Schulgeldes, welche nach den betreffenden Beſtimmungen bis zu 5% der Solleinnahme zuläſſig ſind, wurden bedürftigen und würdigen Schülern ſowie ſolchen, welche auf den Schulgeld⸗Nachlaß einen geſetzlichen Anſpruch haben, in der Weiſe bewilligt, daß 7 Schüler ganze Freiſtellen erhielten.

VII. AMitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Ordnung der Schlußprüfung. Freitag, den 1. April.

Sexta 8 8 ½ Uhr Vormittags: Deutſch: Herr Vanhove. Quinta 8 ½ 9, Latein: Dr. Hengesbach.

Quarta 9 9 ½ Franzöſiſch: Johannis.

Quarta und Tertia 9 ⁄½ 10. Religion: Mönninger. Untertertia 10 10 ½ 4 Engliſch: Fleck. Unter⸗ und Obertertia 10 ½ 11 Gieſchichte: Dr. Hengesbach. Sekunda 11 11 ½. Phyſik: Dr. Melchior. 11 ½ 12 Mathematik: Dr. Wagner.

Schluß: Chorgeſang. Samstag, den 2. April:

7 ½ Uhr morgens: Gottesdienſt mit Te Deum. 9 Uhr morgens: Bekanntmachung des Ascenſus und Verteilung der Cenſuren.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 18. April.

Die Aufnahmeprüfungen beginnen um 8 Uhr morgens. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien in den Vormittagsſtunden entgegen. Die Anmeldung muß unter Vorlegung des Tauf⸗ oder Geburtsſcheines, ſowie eines Impf⸗ reſp. Wiederimpfungsſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich geſchehen, welche für die auswärtigen Schüler die Zuſtimmung des Rektors zu dem von

ihnen zu wählenden Koſthauſe nachzuſuchen haben.