Jahrgang 
1880
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Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 8. April. Die Aufnahme⸗Prüfungen finden Tags zuvor, Morgens 9 Uhr ſtatt. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien entgegen. Die Anmeldung muß unter Vorlegung der Zeugniſſe ihrer früheren Lehrer, reſp. der Abgangszeugniſſe von den ſchon beſuchten höheren Lehranſtalten und eines Scheines über die geſchehene Impfung reſp. Revaccination durch die Eltern oder deren Stellvertreter geſchehen, welche für die auswärtigen Schüler die Zuſtimmung des Rectors zu dem von ihnen zu wählenden Koſthauſe nachzuſuchen haben.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebens⸗ jahre. An Vorkenntniſſen wird verlangt: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druck⸗ ſchrift; leſerliche und reinliche Handſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit unbenannten Zahlen. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.

Fulda, 17. März 1880.

Dr. Bergmann.