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Das neue Schulſahr beginnt Donnerstag, den 24. April. Die Aaßnahne Ptüfunten ſinden Tags zuvor, Morgens 8 Uhr ſtatt. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete wähe rend der Ferien entgegen. Die Anmeldung muß unter Vorlegung der Zeugniſſe ihrer früheren Lehrer, reſp. der Abgangszeugniſſe von den ſchon beſuchten höheren Lehranſtalten und eines Scheines über die geſchehene Impfung reſp. Revaccination durch die Eltern oder deren Stellvertreter ge⸗ ſchehen, welche für die auswärtigen Schüler die Zuſtimmung des Rectors zu dem von ihnen zu wählenden Koſthauſe nachzuſuchen haben.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Le⸗ bensjahre. An Vorkenntniſſen wird verlangt: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; leſerliche und reinliche Handſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grohe orthogr te⸗ Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit unbenannten Sih 2 Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
Fulda, 2. April 1879.
Dr. Bergmann.
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