Jahrgang 
1929
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3. Verf. Nr. 11784 v. 6. 9. 28 weist die Schüler auf die staatlichen Ausbildungslehrgänge für Taubstummen- und Blindenlehrer hin.

4. Verf. Nr. 12545 v. 25. 9. 28. Die Schüler sind über die Unterscheidung eßbarer und schäd- licher Pilze zu belehren.

5. Verf. Nr. 15796 v. 12. 12. 28 betrifft die praktische Vorbereitung für den Besuch techni-

scher Mittelschulen.

6. Verf. Nr. 2454 v. 19. 2. 29. betrifft das Studium der technischen Wissenschaften.

7. Min. Erl. UllI Nr. 2893/28, UII. 1. v. 22.2. 1. 29 betrifft die Ausbildung von Volksschullehrern und Volksschullehrerinnen:

Am 1. Mai 1929 werden in die bereits bestehenden Pädagogischen Akademien je 50 Studenten auf- genommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und-ehre- rinnen, in Bonn zur Ausbildung katholicher Volksschullehrer und in Frankfurt a. M. zur Ausbildung von Volksschullehrern und Jehrerinnen. Ferner wird beabsichtigt, zum gleichen Zeitpunkte neue- dagogische Akademien zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und Jehrerinnen in Breslau. Fr⸗ furt, Hannover und Dortmund zu eröffnen und dort ebenfalls je 50 Studierende aufzunehmen. Wegen des noch vorhandenen Ueberflusses an evangelischen Schulamtsbewerberinnen werden jedoch zu den Akademien in Erfurt und Hannover vorläufig nur männliche Studierende zugelassen.

Mit Rücksicht auf die besonders große Zahl noch unbeschäftigter katholischer Schulamtsbe- werberinnen werden katholische Abiturientinnen bis auf weiteres in keine Pädagogische Akademie aufgenommen.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studienge bühren werden nicht erhoben. Unter besonderen Voraussetzungen können Studienbeihilfen gewährt werden, die bei den Akademien zu beantragen sind. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne und weitere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhält'ich. Näheres ist auch zu ersehen aus dem Merkblatt für Berufsberatung B 4:Der Volksschullehrer von Akademiedirektor Dr. Karl Weidel in Blbing. zu beziehen durch den Verlag Trowitzsch u. Sohn in Berlin SW 48. Wilhelmstraße 29, gegen Vorein- sendung von 35 Rpf.

Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 10. März 1929 unmittelbar an eine der Pädago- gischen Akademien zu richten. Beizufügen sind:

1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bekenntnisses,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über ihr voraussicht- liches Bestehen,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes,

4. ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit,

5. ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist.

Bald nach Ablauf der Meldefrist werden die Bewerber, die für die Aufnahme in Betracht kommen, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einbe- rufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlich- tes Motiv nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die Grundlagen vorhanden sein.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikallscher und tech- nischer Vorbildung abgesehen werden kann, werde ich auf besonderen Antrag der Akademien nach erfolgter Aufnahmeprüfung entscheiden. Becker.