Jahrgang 
1904
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den Werktagen der Oſterferien vormittags von 1012 Uhr Liobaſtraße 11 entgegen. Bei der Anmeldung ſind vorzulegen: Tauf- und Geburtsſchein, Impf- bezw. Wiederimpfſchein und ein Zeugnis des bisherigen Lehrers. Für die auswärtigen Schüler iſt die Zuſtimmung des Direktors zu dem für ſie zu wählenden Koſthauſe einzuholen. Die zur Aufnahme in Serta erforderlichen Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, eine leſerliche und reinliche Handſchrift, Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Rechtſchreibefehler nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrech⸗ nungsarten mit ganzen Zahlen.

2. Soll ein Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo iſt dem Direktor der Schule ſeitens der Eltern vor Ablauf des Vierteljahrs mündlich oder ſchriftlich davon Anzeige zu machen. Erfolgt die Abmeldung verſpätet, ſo erwächſt den Eltern daraus die Verpflichtung weiterer Schulgeldzahlung bis zum Ende des betr. Vierteljahrs. Wird die Abmeldung ganz unterlaſſen, ſo gilt der betreffende Schüler lediglich als fehlend, und die Eltern werden demnach ſelbſtverſtändlich zur Zahlung des Schulgeldes herangezogen. Das Schulgeld iſt ſtets für ein Vierteljahr im voraus fällig.

3. Neue Schüler können ohne beſondere Genehmigung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums nur zum Beginne eines Schulhalbjahres aufgenommen werden. Eine Ausnahme hiervon iſt für ſolche Schüler zuläſſig, deren Eltern innerhalb des Schulhalbjahres in den Schulort ziehen.

4. Zum Schluß erlaube ich mir die Eltern unſerer Schüler noch auf Folgendes aufmerkſam zu machen. Für das Wohl der Schüler in erziehlicher wie in unterrichtlicher Hinſicht iſt das Zuſammen⸗ wirken von Schule und Haus von größter Wichtigkeit. Aus dieſem Grunde iſt es notwendig, daß die Eltern mit den Lehrern öfters Rückſprache nehmen. Damit dies den Eltern erleichtert werde, hat jeder Lehrer Ort, Tag und Stunde angegeben, an dem er wöchentlich Beſuche erwartet. Dieſe Angaben ſind im Hausflur des Schulgebäudes angeſchlagen; es ſind alſo alle Schüler ſtets ohne weiteres imſtande ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Selbſtverſtändlich iſt jeder Lehrer nach vorausgegangener Verſtändigung auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zu Beſprechungen bereit. Dieſe Einrichtung, welche nun ſchon über 1 Jahr beſteht, iſt leider von den Eltern außerordentlich wenig benutzt worden, ſodaß ich mir erlaube an dieſer Stelle noch ganz beſonders darauf hinzuweiſen.

Fulda, den 17. März 1904.

Dr. Oskar Melchior, Profeſſor.