Zur Erleichterung des Verkehrs zwischen Eltern und Lehrern wird zu Anfang eines 8
jeden Schuljahres Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen die Lehrer wöchentlich für die
Eltern oder Pfleger ihrer Schüler zu sprechen sind.
Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.
Gesuche um Schulgeldbefreiung können nur im Anfange eines jeden Schuljahres berück- sichtigt werden. Für neu eintretende Schüler ist ein Erlass des Schulgeldes im ersten Halbjahr ausgeschlossen.
Befreiungen vom Turnen treten nur für ein halbes Jahr ein; die betreffenden Anträge und ärztlichen Gutachten sind in der Regel nach jedem Halbjahr zu erneuern.
Fulda, im März 1909.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Dr. Wahle.


