Jahrgang 
1906
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VI. Stipendien und Unterstützungen.

Das Schulgeld konnte 65 Schülern ganz oder teilweise erlassen werden. Die erlassene Summe, welche 10% der Solleinnahme nicht übersteigen darf, betrug 5259,58 M.

Von dem Staatsstipendium(129 M) erhielten 3 Schüler je 43 M; das Wehner'sche Stipendium(35 M) und das Mosersche(19,52 M) wurden je einem Schüler gegeben. Die Zinsen der Pfarrer Kobel'schen und der Schmitt'schen Stiftung(97,52, bezw. 55,78 M) erhielten Ver- wandte der Stifter, während die Einnahmen der Jubiläumsstiftung(163,76 M) an 8 Schüler mit je 20,47 M verteilt wurden. 260,57 M der Stiftung für arme Studenten kamen an 10 und 215,21 M. der Wohltäter-Stiftung an 8 Schüler zur Verteilung. Ausserdem wurden bei einzelnen Stiftungen Ausgabenreste aus den letzten Jahren, zusammen 309,25 M verzinslich angelegt.

VII. Mitteilungen an die Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 23. April, vormittags 8 ½ Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete in seinen Dienst- stunden entgegen. Vorzulegen ist das letzte Zeugnis(Abgangszeugnis) nebst Impf- und Geburtsschein.

Zur Erleichterung des Verkehrs zwischen Eltern und Lehrern wird zu Anfang eines jeden Schuljahres Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen die Lehrer wöchentlich für die Eltern oder Pfleger ihrer Schüler zu Sprechen sind.

Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.

Gesuche um Schulgeldbefreiung können in der Regel nur im Anfange eines jeden Schulhalbjahres berücksichtigt werden. Für neu eintretende Schüler ist ein Erlass des Schul- geldes im ersten Halbjahr ausgeschlossen.

Befreiungen vom Turnen treten nur für ein halbes Jahr ein; die betreffenden Anträge und ärztlichen Gutachten sind in der Regel nach jedem Halbjahr zu erneuern.

Fulda, im April 1906. Der Königliche Gymnasialdirektor

Dr. Wahle.

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