Jahrgang 
1902
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VII. Mitteilungen an die Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 7. April, vormittags 8 Uhr, mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete in der Woche vor Ostern täglich in der Zeit von 10 bis 11 Uhr entgegen. Vorzulegen ist bei der Anmeldung das letzte Zeugnis(Abgangszeugnis), Impf- und Geburtsschein.

Auswärtige Eltern, die den Direktor während der Schulzeit in Angelegenheit ihrer Söhne zu sprechen wünschen, werden gebeten, ihn möglichst einige Tage vorher von ihrer Absicht in Kenntnis zu setzen.

Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.

Für neu eintretende Schüler ist ein Erlaß des Schulgeldes im ersten Halbjahr ausge- schlossen.

Bei der Bedeutung, die heutzutage die Fertigkeit im Zeichnen in den verschiedensten Berufsstellungen hat, werden die Eltern wiederholt, darauf hingewiesen, ihren die Klassen II und I besuchenden Söhnen, falls diese Anlage zum Zeichnen haben, die Beteiligung an der Zeiehen- Selekta zur Pflicht zu machen.

Befreiungen vom Turnen treten nur für ein halbes Jahr ein; die betreffenden Anträge und ärztlichen Gutachten sind nach jedem Halbjahr zu erneuern.

Fulda, im März 1902.

Der Königliche Gymnasial-Direktor

Dr. Georg Wesener.