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Auswärtige Eltern, die den Direktor während der Schulzeit in Angelegenheiten ihrer Söhne zu sprechen wünschen, werden gebeten, ihn möglichst einige Tage vorher von ihrer Ab- sicht in Kenntnis zu setzen.“
Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.
Für neu eintretende Schüler ist ein Erlaß des Schulgeldes im 1. Halbjahr ausgeschlossen.
Bei der Bedeutung, die heutzutage die Fertigkeit im Zeichnen in den verschiedensten Berufsstellungen hat, werden die Eltern dringend gebeten, ihren die Klasse II und I besuchenden Söhnen, falls diese Anlage zum Zeichnen haben, die Beteiligung an der Zeichenselekta zur Pflicht zu machen.
Fulda, den 31. März 1900.
Der Königl. Gymnasial-Direktor
Dr. Georg Wesener.


