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5. Am 12. Juni, dem hl. Fronleichnamsfeſte, wurden 11 katholiſche Schüler, welche von dem Re⸗ ligionslehrer Oberl. Hahn und ſeit deſſen Erkrankung während der letzten Wochen von dem Domprä⸗ bendaten Herrn Subregens Schick, dem die Anſtalt dafür zu großem Danke verpflichtet iſt, durch be⸗ ſondern Unterricht vorbereitet worden waren, feierlich zur erſten hl. Kommunion geführt. Mit ihnen gemeinſchaftlich gingen auch die katholiſchen Lehrer und ältern Mitſchüler zum Tiſche des Herrn.
6. Am 20. und 21. Auguſt machten die Schüler der Prima in Begleitung des Gymnaſiallehrers Wiskemann einen Ausflug nach Caſſel, um der wiederholten Aufführung des Oedipus tyrannus von Sophokles durch Primaner des dortigen Gymnaſiums beizuwohnen.
7. Am 2. September wurde zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 eine öffentliche Schulfeierlichkeit veranſtaltet, wobei der Unterzeichnete die Feſtrede hielt.
8. Am 4. September wurde von verſchiedenen Klaſſen in Begleitung ihrer Lehrer ein größerer Ausflug, eine ſog. Turnfahrt, gemacht.
9. Am 20. September Vormittags 11 Uhr wurde das Sommerſemeſter durch einen kurzen Schul⸗ aktus zur feierlichen Ueberreichung der Inſignien des Rothen Adlerordens IV. Klaſſe an den in Ruheſtand verſetzten kathol. Religionslehrer Oberlehrer Hahn geſchloſſen. Um 7 ½ Uhr war kirchliche Schlußfeier in der Nonnenkirche.
10. Am 6. Oktober wurde das Winterſemeſter mit Choralgeſang, Gebet ꝛc. eröffnet. Sodann folgte die Aufnahmeprüfung von 9 neu angemeldeten Schülern. Nachmittags begann der regelmäßige Unterricht.
11. Am 29. November wurde für die verſtorbenen Wohltäter des Gymnaſiums in der Nonnen⸗ kirche das jährliche Gedächtnisamt gehalten.
12. Am 4. Februar wurde nach voraufgegangenem Gottesdienſte dem Herkommen gemäß das An⸗ denken an Hrabanus Maurus durch eine öffentliche Feier feſtlich begangen.
13. Die Sommerferien dauerten vom 3. bis 30. Juli, die Herbſtferien vom 22. September bis 5. Oktober, die Weihnachtsferien vom 22. Dezember bis 4. Januar incl.
C. Verfügungen des Königl. Srovinzial⸗Schulkollegiums.
1. Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 7. März§. 1086 bzw. Min.⸗Verf. vom 21. Febr. pr.(G. III. 580), wornach Verträge, in denen für die pünktliche Erfüllung der Vertragsbeding⸗ ungen eine Kaution feſtgeſetzt wurde, unter den Begriff eines ſtempelpflichtigen Kautionsinſtru⸗ ments nicht fallen.
2. Dsgl. Verf. vom 27. Mai S. 2736 bzw. Min.⸗Verf. vom 20. Mai pr.(U. III. 8882), btr. die Schulfeier am Tage der goldenen Hochzeit Ihrer Majeſtäten des Kaiſers und der Kaiſerin am
11. Juni.. 3. Dsgl. Verf. vom 11. Auguſt S. 3857 bzw. Min.⸗Verf. vom 29. Juli(G. III. 2701), btr.


