Jahrgang 
1875
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18 Quarta 1011 Uhr. Lutein und Franzöſiſch. Dr. Zilch.

Untertertia 11 12 ½¼ Uhr. Latein. Dr. Braun. Franzöſiſch. r. Bölke. Obertertia 23 Uhr. Homer. Der Direktor. Mathematik. de Weidenmüller. Sekunda 3 4 ¼½ Uhr. Griechiſch. Dr. Koerber. Naturwiſſenſchaft. Prof. Dr. Gies. 1

Mittwoch den 24. März.

Prima 8 ½ 10 Uhr. Latein. rmann. Geſchichte. Gegenbaur.

3) Sl&. 30. Entlaſſung der Abiturienten. Mittwoch den 24. März, Vormittags 10 ½ Uhr. Geſang:Tochter Zion, freue Dich! ꝛc., für gemiſchten Chor komponirt von G. F. Händel. 2. Deklamation des Sextaners Abraham Fleiſchhacker: Ziethen, von Friedr. von Sallet. des Quintaners Wilh. Fleck: Die Brandenburger im Türkenkriege, von O. Gruppe. des Quartaners Aug. Rübſam: Der ſterbende Roland, von A. Stöber. 3. Geſang:Was ſchimmert dort auf dem Berge ꝛc., für Männerchor von C. Kreuzer. 4. Deklamation des Untertertianers Karl Scheuch: Harmoſan, von Aug. Graf von Platen. des Obertertianers Theodor Arnold: Das Licht am Strande, von J. N. Vogl. des Oberekundaners Richard Günther: Volkers Nachtgeſang, von Em. Geibel. 5. Deutſcher Vortrag des Abiturienten Martin Groll, welcher zugleich im Namen der Abi⸗ turienten von der Anſtalt Abſchied nehmen wird, über das Thema: Aufgabe und Bedeutung der Kunſt für das Menſchenleben. 6. Geſang:Nun bricht aus allen Zweigen ꝛc., für Männerchor von V. Lachner. 7. Schlußworte des Direktors. Entlaſſung der Abiturienten. Verkündigung des Ascenſus

Das neue Schuljahr wird Donnerstag den 8. April, Vormittags 8 Uhr, in üblicher Weiſe eröff⸗ net werden. Darauf findet die Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler ſtatt.

Anmeldungen iſt der Unterzeichnete während der Ferien in den Vormittagsſtunden entgegenzuneh⸗ men bereit. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 7. April Vormittags erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtſcheines ſowie eines Impfſcheines bzhw. Revaccinationsſcheines(vgl. S. 13 Nr. 19) und eines Zeug⸗ niſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.

Zur Aufnahme in die Sexta iſt in der Regel das vollendete neunte Lehensfuhr erforderlich.

An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen, ſowie im Schreiben

deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich und ſchriftlich ohne fallzu

grobe Fehler wiederzugeben; e) praktiſche Geläufigkeit in den vier Species mit unbenannten Zahlen;. c. Kennt⸗

niß bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich. Fulda, am 17. März 1875.

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Der Königliche Gymnaſial⸗Direktor

Dr. Sduard Goebel.