Jahrgang 
1928
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I. Der Anterricht.

A. Der Lehrſtoff.

Der Alnterricht wurde nach den im Staatsverlag Darmſtadt 1913 und 1914 erſchienenen amtlichen Lehrplänen für die Höheren Mädchenſchulen erteilt. Für die Klaſſen VIn bis Vn waren die vom Landesamt für das Bildungsweſen erlaſſenen Richtlinien und der durch die geſetzliche Einführung der vierjährigen Grunoͤſchule neu bearbeitete Lehrplanentwurf für die Luzeen und Studienanſtalten im Volksſtaate Heſſen maßgebend.(Darmſtadt 1926 Staatsverlag).

Erſparnisgründe verbieten uns die ausführliche Angabe des behandelten Leſeſtoffs.

Die Frauenſchule arbeitete nach den auf unſre Verhältniſſe zugeſchnittenen Sonderlehrplänen.

B. Die Lehrbücher.

Die Durchführung der neuen Lehrpläne erfordert die Einſtellung verſchiedener neuer Lehr⸗ bücher. Der allzu reich beſchickte Lehrbüchermarkt verlangt ſorgfältigſte Sichtung. Da noch einzelne Entſcheidungen ausſtehen, andere Lehrbücher erſt probeweiſe zu grund gelegt ſind, ſehen wir von einer Veröffentlichung des Lehrbücherverzeichniſſes ab.