Jahrgang 
1927
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I. Der Anterricht.

X. Der Lehrſtoff.

Der Unterricht wurde nach den im Staatsverlag Darmſtadt 1913 und 1914 erſchienenen amtlichen Lehrplänen für die Höheren Mädchenſchulen erteilt. Für die Klaſſen VIn und Vn waren die vom Landesamt für das Bildungsweſen erlaſſenen Richtlinien maßgebend.

Der durch die geſetzliche Einführung der vierjährigen Grundſchule neu bearbeitete Lehrplan für die Lyzeen⸗ und Studienanſtalten im Volksſtaate Heſſen liegt gedruckt vor.(Darmſtadt 1926 Staatsverlag)

Erſparnisgründe verbieten uns die ausführliche Angabe des behandelten Leſeſtoffs. Die Frauenſchule arbeitete nach den auf unſre Verhältniſſe zugeſchnittenen Sonderlehrplänen

B. Die Tehrbücher.

Die Durchführung der neuen Lehrpläne erfordert die Einſtellung verſchiedener neuer Lehr⸗ bücher. Der allzu reich beſchickte Lehrbüchermarkt verlangt ſorgfältigſte Sichtung. Da noch einzelne Entſcheidungen ausſtehen, andere Lehrbücher erſt probeweiſe zu grund gelegt ſind, ſehen wir von einer Veröffentlichung des Lehrbücherverzeichniſſes ab.

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