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Lehrerin für höhere Mädchenschulen t Lehrerin für Volksschulen 1 8 1— Handarbeitslehrerin 1 Jahr pachscen u. kiirzetee Hauswirtschaftslehrerin 1„ Voll
Turnlehrerin ½ oder 1 Jahr MNehnen u
Kindergärtnerin— 1 ½ Jahre Seminar. ²)
Vorsteherin von Kindergärten u. Jugendhorten— 2— 2 ½„
Zeichenlehrerin— 3 Iahre Akademie.
Gesanglehrerin—
Bibliothekarin entweder l Jahr Studienanstalt 3 Pahre: prakt. Ausbildung oder 1 Jahr Frauenschule und 3 Jahre prakt. Ausbildung.
Gewerbelehrerin— 3 ½ Jahre Fachschule.
Gehilfin im Eisenbahn-, Post- u. Telegraphen-
dienst(ohne Aiofnalunehrüfuna)— Kaufmännischer Beruf— 1— 2 Jahre Handelsschule. Verschiedene soziale Berufe(Krankenpflege usw.)
4. Wir erinnern ferner daran, dass die Schülerinnen verpflichtet sind, am Anfange eines jeden Halbjahres ihren Eltern mitzuteilen, an welchen Wochentagen die regelmässigen schrift- lichen Arbeiten nach der Beurteilung durch die Lehrer zurückgegeben werden, sodass die Eltern stets in der Lage sind, sich von dem Ausfall der schriftlichen Arbeiten zu überzeugen und sich wegen der Ursachen und der etwa zu ergreifenden Massregeln mit den Klassenlehrern in Verbindung zu setzen und zwar rechtzeitig und nicht erst gegen den Schluss des Schuljahres hin Wir bitten besonders auch den vor den Sommerferien und nach den Weihnachtsferien erfolgenden Mitteilungen betr. nicht befriedigende Leistungen ernste Beachtung zu widmen und alsbald geeignete Schritte zu tun. In allen Fällen, in denen ungenügende Leistungen auf Nachlässigkeit, Bequemlichkeit, Zer- streuung und dergl. zurückzuführen sind, Kann Besserung erzielt werden, wenn Elternhaus und Schule Hand in Hand gehen. Stets sind die Lehrer und der Unterzeichnete zu Besprechungen über alle Fragen der Erziehung und der Gesundheit der Schülerinnen gerne bereit, nur bitten wir bei zugedachten Besuchen vorher durch Vermittlung der Kinder eine Verständigung über die Zeit herbeizuführen.
Der Unterzeichnete ist an jedem Montag und Donnerstag von 10—11 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen; für andere Zeiten empfiehlt sich vorherige Benachrichtigung bezw. Anfrage.
Das Schulgeld beträgt für Kl. VII bis II 130 M., für Kl. I 150 M. Für Nichthessen tritt ein Zuschlag von 20 M. ein. Das zweite Kind derselben Eltern bezahlt zwei Drittel, das dritte und jedes weitere die Hälfte des Betrags.
Bis zu 5% der Schülerinnen können teilweise oder gänzlich von der Zahlung des Schul-— geldes befreit werden, wenn die Bedingung»guter⸗ Leistungen und einwandfreien Betragens erfüllt ist. Gesuche um Befreiung sind an das Kuratorium zu richten.
Friedberg, im April 1916.
Die Leitung der Schilerschule: Prof. Weissgerber.—
¹) Die Aufnahme in das Seminar für Handarbeits- oder Hauswirtschaftslehrerinnen findet erst nach, vollendetem 18. Lebensjahre statt.— Diejenigen, die eine Prauenschule(Darmstadt, Mainz, Offenbach) 1 Jahr mit Erfolg besucht haben, sind von dem Besuch der Vorkurse befreit. Es empfiehlt sich daher, in der Zwischenzeit in eine Frauenschule einzutre ten, zumal in dieser auch die wissenschaftliche Ausbildung noch weiter gefördert wird.
¹) Denjenigen, die eine Frauenschule 1 Jahr mit Erfolg besucht haben, wird ½ Jahr, nach zwei⸗- jährigem erfolgreichen Besuch 1 Jahr von dem Ausbildungskurs erlassen.


