Jahrgang 
1915
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4. Wir erinnern ferner daran, dass die Schülerinnen verpflichtet sind, am Anfange eines jeden Halbjahres ihren Eltern mitzuteilen, an welchen Wochentagen die regelmässigen schriftlichen Arbeiten nach der Beurteilung durch die Lehrer zurückgegeben werden, sodass die Eltern stets in der Lage sind, sich von dem Ausfall der schriftlichen Arbeiten zu überzeugen und sich wegen der Ursachen und der etwa zu ergreifenden Massregeln mit den Klassenlehrern in Verbindung zu setzen und zwar rechtzeitig und nicht erst gegen den Schluss des Schuljahres hin. Wir bitten be- sonders auch den vor den Sommerferien und nach den Weihnachtsferien erfolgenden Mitteilungen betr. nicht befriedigende Leistungen ernste Beachtung zu widmen und alsbald geeignete Schritte zu tun. In allen Fällen, in denen ungenügende Leistungen auf Nachlässigkeit, Bequemlichkeit, Zer- streuung und dergl. zurückzuführen sind, kann Besserung erzielt werden, wenn Elternhaus und Schule Hand in Hand gehen. Stets sind die Lehrer und der Unterzeichnete zu Besprechungen über alle Fragen der Erziehung und der Gesundheit der Schülerinnen gerne bereit, nur bitten wir bei zugedachten Besuchen vorher durch Vermittlung der Kinder eine Verständigung über die Zeit herbeizuführen.

Der Unterzeichnete ist an jedem Montag und Donnerstag von 10 11 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen; für andere Zeiten empfiehlt sich vorherige Benachrichtigung bezw. Anfrage.

Das Schulgeld beträgt für Kl. VII bis II 130 M.(2. Kind 87 M.), für Kl. I 150 M.(2 Kind 114 M.) Für Nichthessen tritt ein Zuschlag von 20 M. ein

Bis zu 5% der Schülerinnen können teilweise oder gänzlich von der Zahlung des Schul- geldes befreit werden, wenn die Bedingung»guter« Leistungen und einwandfreien Betragens erfüllt ist. Gesuche um Befreiung sind bis spätestens 1. Mai an das Kuratorium zu richten.

Friedberg, im März 1915.

Die Leitung der Schillerschule: I. V. Prof. Dr. Strecker.