Jahrgang 
1913
Einzelbild herunterladen

18 F. Mitteilungen.

1. Schlussfeier. Am Freitag, den 14. März, nachm. 3 ¼ Uhr beginnend, findet im Saale desHotel Trapp eine Schulfeier statt, die der Erinnerung an das Jahr 1813 gewidmet sein wird. Der Besuch ist nur gegen Karten gestattet. Des Raummangels'wegen kKkann jede Familie nur höchstens zwei Karten erhalten.

2. Das neue Schuljahr.

a) Der Unterricht beginnt Montag, den 31. März, vorm. 8 4 Uhr.

b) Bei der Anmeldung neu eintretender Schülerinnen(während der Ferien empfiehlt sich vorherige schriftliche Mitteilung an den Unterzeichneten) sind Geburts- und Impfschein(nach zurückgelegtem 12. Lebensjahr die Bescheinigung der Wieder- impfung) sowie das Entlassungszeugnis der besuchten Schule, bzw. ein Zeugnis über private Vorbildung vorzulegen. Auswärtigen Eltern, die ihre Kinder unserer Schule zuführen wollen, empfehlen wir dringend, sie in die Sexta ein- treten zu lassen, da hier der franzöõsische Unterricht beginnt undsonst Schwierigkeiten entstehen.

Zu schriftlicher Auskunftserteilung und Uebermittlung des Jahres- berichts, der den Lehrstoff der einzelnen Klassen enthält, ist der Unterzeichnetestets gerne bereit.

c) Ferienordnung. Pfingstferien: 11. 18. Mai; Sommerferien: 6. Juli bis 3. August; Herbstferien: 28. September bis 12 Oktober; Weihnachtsferien: 21. Dezember bis 4. Januar; Osterferien: 5. 19. April.

3. Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Hessen. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird der Reform-Lehrplan der höheren Mädchenschulen, der bisher provisorisch war, endgiltig durch die oberste Schulbehörde festgelegt werden, ohne jedoch wesentliche Aenderungen zu erfahren. Zu Ostern ist weiter der Zeitpunkt erreicht für die mit denRichtlinien vorgesehene Umgestaltung des Lehrerinnenseminars; dieses wird mit der zunächst nur in Darmstadt und Mainz neu errichteten Studienanstalt zu einem Oberbau vereinigt. Die unterste Klasse der Studienanstalt schliesst an die oberste Klasse der höheren Mädchenschule an; sie nimmt sowohl diejenigen Mädchen auf, die die Maturitätsprüfung erstreben als auch diejenigen, die sich seither dem Lehrerinnenseminar zugewandt haben. Beide Gruppen bleiben 2 Jahre vollständig vereinigt, erst im 3. Jahr ſindet eine teilweise Differenzierung des Unterrichts statt je nach dem gewählten Ziel. Das Maturitätszeugnis, das nach dreijährigem Besuch der Studienanstalt erworben werden kann, gilt für die Landesuniversität als gleichberechtigt dem einer Oberrealschule. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem fakultativen Lateinunterricht, der an der Studienanstalt in gleichem Umfang wie an einer Oberrealschule erteilt werden wird, werden auch die hiermit verbundenen weiteren Rechte und Erleichterungen erworben. Die Abiturientinnen haben daher das Recht der Immatrikulation an der Landesuniversität in dem Umfang wie die Abiturientianen der Oberrealschulen und der Realgymnasien.

In denjenigen Städten des Grossherzogtums, in denen eine höhere Mädchenschule mit Reform-Lehrplan besteht, werden Mädchen in Knaben schulen nicht mehr aufgenommen. Dies gilt demnach auch für Friedberg, die Mädchen, die sich dem Universitätsstudium widmen oder einen Beruf ergreifen wollen, zu dem ein. Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer höheren Mädchenschule, das sogenannte Berechtigungs- Zeugnis(dem Einjährigen-Zeugnis an Knabenschulen gleichwertig) nötig ist, müssen unsere Schule besuchen. Die Schillerschule, die den mathematischen Unterricht 1911 zugleich in 2 Klassen ein- geführt hat, hwird Ostern 1914 zum erstenmal das Berechtigungs-Zeugnis ausstellen Die mit diesem Zeugnis Entlassenen können alsdann ohne Prüfung in die Studienanstalt, bzw. das Lehrerinnenseminar in Darmstadt oder Mainz eintreten.

Mit Beginn des nächsten Schuljahres wird anstelle der bisherigen Bezeichnung der Klassen mit VIIIa die an den höheren Mädchenschulen übliche 7.1. Klasse treten.

4. Schule und Elternhaus. Wenn auch, wie in Abschnitt A bemerkt wurde, unsere Schule in Bezug auf Rückgratsverbiegungen verhältnismässig günstig dasteht, so muss doch selbst-