Jahrgang 
1909
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E. Mitteilungen.

1. Schlussfeier und Schluss des Schuljahres. Am Freitag, den 2. April, nachmittags 3 Uhr findet im Saalban eine öffentliche Schlussfeier statt, zu der wir die Eltern und Angehörigen der Schülerinnen sowie Freunde der Schule hierdurch einladen. Durch die Schülerinnen wird unter freundlicher Mitwirkung von Herrn Pfarrer Kleberger(Begleitung) und der früheren Schülerinnen Frl. M. Kleberger und Frl. M. Winkler(Soli) aufgeführt werden:Waldmeister und Reben- blüte, ein Elfenmärchen mit teilweiser Benutzung eines Roquette'schen Werkes, in Musik gesetzt für zweistimmigen Chor und Soli mit Klavierbegleitung von August Klughardt. 2. Das neue Schuljahr. a) Der Unterricht beginnt Montag, den 19. April, vormittags 8 Uhr. b) Die Anmeldungen für das neue Schuljahr werden am Donnerstag, den 1. April, nachmittags von 3 Uhr ab im Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Geburts- und Impfschein(nach zurückgelegtem 12. Lebensjahr die Bescheinigung der Wiederimpfung) sowie das Entlassungszeugnis der besuchten Schule, event. ein Zeugnis über private Vorbildung sind dabei vorzulegen. In die unterste Klasse (Sexta) werden Mädchen aufgenommen, die das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es bis zum 30. September d. J. vollenden werden. Sie müssen die Kenntnisse besitzen, welche in den 3 ersten Schuljahren der Volksschule erworben werden, und die lateinische Schrift lesen und schreiben können.

c) Ferienordnung. Pfingstferien: 30. Mai 6. Juni; Sommerferien: 4. Juli 1. August; Herbstferien: 26. September 10. Oktober; Weihnachtsferien: 23. Dezember 5. Januar; Osterferien: 20. März 3. April.

3. Es sei noch besonders auf die Bestimmung V, 1 der Schulordnung hingewiesen, wonach die auswärtigen Schülerinnen vor der Wahl einer Wohnung oder eines Kosthauses dem Rektor Mitteilung zu machen haben, ferner auf VII 2, welche die Schülerinnen verpflichtet, am Anfang eines jeden Halbjahres ihren Eltern mitzuteilen, an welchen Wochentagen die regelmässigen schriftlichen Arbeiten nach der Beurteilung durch die Lehrer zurückgegeben werden. Ferner geben wir bekannt, dass durch Verfügung Grossh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten die Noteteilweise genügend in allen Schul- und Prüfungszeugnissen wegfällt. Die Note V bedeutet in Zukunftungenügend.

An die Eltern der Schülerinnen richten wir die Bitte, sich in allen Fällen, in denen eine gründliche Besprechung im Interesse der Kinder geboten erscheint, besonders aber, wenn sie Mit- teilung über Mängel in den Leistungen dieser erhalten, sich vertrauensvoll an die Klassenlehrer und an den Unterzeichneten zu wenden, der in der Schulzeit täglich von ½ 12 ½ 1 Uhr zu sprechen ist.

4. Die Organisation der Schule. Die Schillerschule ist eine selbständige Anstalt mit. selbständiger, der Schulabteilung des Ministeriums des Innern direkt unterstellter Leitung; für diese wie für den Unterrichtsbetrieb und alle inneren Angelegenheiten haben die gleichen Bestim- mungen wie für die staatlichen Schulen Geltung. Die äussere Verwaltung liegt dem Kuratorium ob, in vermögensrechtlicher Hinsicht steht der Stadtverwaltung das Genehmigungsrecht zu.

5. Das Schulgeld beträgt zur Zeit im Jahr in Klasse VI 72 in Klasse VIV 80. in Klasse IIIb IIa 90.

Das zweite Kind derselben Eltern bezahlt, das dritte und jedes weitere Kind ½ des Betrages.

Durch Beschluss des Kuratoriums und der Stadtverordneten-Versammlung können bis zu 5% der Schülerinnen teilweise oder gänzlich von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden, wenn die Bedingung guter Leistungen und einwandfreien Betragens erfüllt ist.

Friedberg, im März 1909. Die Peitung der Schillerschule:

Weissgerber, Grossh. Rektor.