Jahrgang 
1887
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6. Sämtliche 112 Zöglinge ſind evangeliſch. Darunter:

a. Söhne von Landwirten 48, von Lehrern 24, von Handel⸗ und Gewerbtreibenden 21, von Beamten 17, von ſonſtigen Berufsklaſſen 2;

b. aus Städten über 10,000 Einw. 4, aus Städten zwiſchen 10,000 und 2000 Einw. 26, aus Orten unter 2000 Einw. 82;

c. vorbereitet in Präparandenanſtalten 78, von Lehrern 11, von Geiſtlichen 1, in Gymnaſien 0, in Realſchulen 22, in ſonſtigen Bildungsanſtalten 0;

d. aus der Provinz Oberheſſen 79, Starkenburg 30, Rheinheſſen 3;

e. zur Zeit der Aufnahme im ſechszehnten Lebensjahr 6, im ſiebenzehnten 35, im achtzehnten 28, im neunzehnten 24, im zwanzigſten 8, im einundzwanzigſten und älter 11.

D. unterricht. 1. Pädagogik.

Lehrbücher: Schumanns Leitfaden der Pädagogik nud Kehrs Praxis der Volksſchule. *.. Theorie.

Unter⸗Klaſſe. 2 Stunden wöchentlich. Einführung in den Gegenſtand durch elementare Entwicklung der Vorbegriffe. Die Erziehung der Griechen, Römer und Israeliten; die chriſtliche Erziehung und die chriſtlichen Erziehungsanſtalten vor der Reformation; Einiges über die Beſtrebungen der Humaniſten; die pädagogiſche Bedeutung der Reformation und der Reformatoren, namentlich Luthers und Melanchthons; die Schulen und Schulmänner im 16. Jahrhundert. Aus der neueren Zeit: Ratke, Comenius, Francke, Roſſeau, Baſedow, Campe, Salzmann, v. Rochow, Peſtalozzi; Lektüre einzelner Stellen aus den Schriften der hervorragendſten Pädagogen.

Mittel⸗Klaſſe. 2 St. Die phyſiſche Erziehung im Anſchluß an die Leibeslehre; die Seele und ihr Verhältnis zum Leibe; die Empfindungen und Bewegungen; die vorſtellende, fühlende und wollende Seele; Entwicklung des Kindes nach Leib und Seele; Zweck, Auf⸗ gabe und Mittel der Erziehung, Zweck des Unterrichts, pſychologiſche und logiſche Grund⸗ lagen desſelben; Auswahl, Anordnung und Verteilung des Unterrichtsſtoffes; Unterrichts⸗ formen und Unterrichtsthätigkeiten; der Lehrer.

Ober⸗Klaſſe. 2 St. Erziehung durch Unterricht; der Lehrer als Erzieher; der Zögling; Erziehung und Schulzucht; Verhältnis der Schule zu den übrigen Erziehungsanſtalten. Ein⸗ richtung und Ausſtattung der Schule; Führung des Schulamts; erweiterter Amtskreis und Fortbildung des Lehrers; das Schulgeſetz mit Rückblicken auf die geſchichtliche Entwicklung des deutſchen und ſpeziell heſſiſchen Volks⸗Schulweſens; die Verordnungen über Einteilung und Lehrplan der Volksſchulen. Anleitung zu ſelbſtändiger Behandlung pädagogiſcher Fragen⸗ in Form von Referaten, Vorträgen, Beſprechungen und Repetitionen.

9. Praxis.

U.⸗Kl. Anleitung zur richtigen Fragebildung; Zerlegung eines Schriftſtücks in Fragen; Repetitionsfragen über durchgearbeitete Unterrichtsſtoffe; Ubungen im Erzählen und Ab⸗ fragen des Erzählten.

M.⸗Kl. 4 St. Beteiligung der Seminariſten am Unterricht in der Elementarklaſſe der Muſterſchule und Verſuche im erſten Anſchauungs⸗, Schreib⸗, Leſe⸗ und Rechenunterrichte.

O.⸗Kl. 18 St. Unterrichtsübungen in der Muſterſchule in 4 Abteilungen unter Anleitung der betreſfenden Fachlehrer im Anſchluß an die ſpezielle Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer.

. Religionsunterricht bei Mädchen im 6. Schuljahr. 2 St. Schriftliche und mündliche Katechefen über bibliſche Geſchichten, Sprüche, Katechismusſätze.