6
6. Sämtliche 111 Zöglinge ſind evangeliſch. Darunter:
a. Söhne von Landwirten 51, von Lehrern 25, von Handel⸗ und Gewerbtreibenden 19, von Beamten 13, von ſonſtigen Berufsklaſſen 3;
b. aus Städten über 10,000 Einw. 0, aus Städten zwiſchen 10,000 und 2000 Einw. 26, aus Orten unter 2000 Einw. 85;
c. vorbereitet in Präparandenanſtalten 74, von Lehrern 19, in Gymnaſien 2, in Realſchulen 16, in ſonſtigen Bildungsanſtalten 0;
d. aus der Provinz Oberheſſen 82, Starkenburg 26, Rheinheſſen 3;
e. zur Zeit der Aufnahme im ſechszehnten Lebensjahr 4, im ſiebenzehnten 25, im achtzehnten 33, im neunzehnten 23, im zwanzigſten 16, im einundzwanzigſten und älter 10..
h. Unterricht. 1. Pädagogik.
Lehrbücher: Schumanns Leitfaden der Pädagogik und Kehrs Praxis der Volksſchule. . Theorie.
Unter⸗Klaſſe. 2 Stunden wöchentlich. Einführung in den Gegenſtand durch elementare Entwicklung der Vorbegriffe. Die Erziehung der Griechen, Römer und Israeliten; die chriſtliche Erziehung und die chriſtlichen Erziehungsanſtalten vor der Reformation; Einiges über die Beſtrebungen der Humaniſten; die pädagogiſche Bedeutung der Reformation und der Reformatoren, namentlich Luthers und Melanchthons; die Schulen und Schulmänner im 16. Jahrhundert. Aus der neueren Zeit: Ratke, Comenius, Francke, Roſſeau, Baſedow, Campe, Salzmann, v. Rochow, Peſtalozzi; Lektüre einzelner Stellen aus den Schriften der hervorragendſten Pädagogen.
Mittel⸗Klaſſe. 2 St. Die phyſiſche Erziehung im Anſchluß an die Leibeslehre; die Seele und ihr Verhältnis zum Leibe; die Empfindungen und Bewegungen; die vorſtellende, fühlende und wollende Seele; Entwicklung des Kindes nach Leib und Seele. Zweck, Auf⸗ gabe und Mittel der Erziehung, Zweck des Unterrichts, pſychologiſche und logiſche Grund⸗ lagen desſelben; Auswahl, Anordnnug und Verteilung des Unterrichtsſtoffes; Unterrichts⸗ formen und Unterrichtsthätigkeiten; der Lehrer.
Ober⸗Klaſſe. 2. St. Erziehung durch Unterricht; der Lehrer als Erzieher; der Zögling; Erziehung und Schulzucht; Verhältnis der Schule zu den übrigen Erziehungsanſtalten. Ein⸗ richtung und Ausſtattung der Schule; Führung des Schulamts; erweiterter Amtskreis und Fortbildung des Lehrers; das Schulgeſetz mit Rückblicken auf die geſchichtliche Entwicklung des deutſchen und ſpeziell heſſiſchen Volks⸗Schulweſens; die Verordnungen über Einteilung und Lehrplan der Volksſchulen. Anleitung zu ſelbſtändiger Behandlung pädagogiſcher Fragen in Form von Referaten, Vorträgen, Beſprechungen und Repetitionen.
9. Praxis.
u.⸗Kl. Anleitung zur richtigen Fragebildung; Zerlegung eines Schriftſtücks in Fragen; Repetitionsfragen über durchgearbeitete Unterrichtsſtoffe; Ubungen im Erzählen und Ab⸗ fragen des Erzählten.
M.⸗Kl. 4 St. Beteiligung der Seminariſten am Unterricht in der Elementarklaſſe der Muſterſchule und Verſuche im erſten Anſchauungs⸗, Schreib⸗, Leſe⸗ und Rechenunterrichte.
O.⸗Kl. 18 St. Unterrichtsübungen in der Muſterſchule in 4 Abteilungen unter Anleitung der betreffenden Fachlehrer im Anſchluß an die ſpezielle Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer.
a. Religionsunterricht bei Mädchen im 6. Schuljahr. 2 St. Schriftliche und mündliche Katecheſen über Sätze aus den 3 erſten Hauptſtücken des Katechismus, über bibliſche Ge⸗ ſchichten, Gleichniſſe, Pſalmen und Sprüche.—


