Jahrgang 
1915
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6. Das Schulgeld beträgt jährlich für die Klassen Ober-Prima bis einschließlich Ober- Sekunda 150 M., für die übrigen Klassen 130 M. und für die Vorschule 120 M.

Für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Groß- herzogtum wohnen, wird ein Schulgeldzuschlag jährlich erhoben.

Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Februar, Mai, August und November fällig. Unpünktliche Zahlung ist mit Kosten verbunden.

Freistellen gibt es für begabte, fleißige und brave Schüler des Gymnasiums und der Realschule, nicht der Vorklasse.

Gesuche um solche Freistellen sind mit dem Nachweise der Bedürftigkeit spätestens bis zum 24. April 1915 bei der Direktion einzureichen.

Die Freistellen werden auf ein Jahr vergeben; sie sind stets widerruflich, wenn Leistungen oder Betragen der Schüler zu beanstanden sind; die Gesuche müssen jedes Jahr erneuert werden.

7. Dem Austritt eines Schülers muß nach§ 3, Absatz 1 der Schulordnung eine schriftliche Abmeldung durch den Vater oder dessen Stellvertreter vorausgehen.

Austritt während des Schuljahrs befreit nicht von der Verpflichtung, das Schul- geld für das laufende Vierteljahr zu zahlen.

8. Soll aus gesundheitlichen Rücksichten die Befreiung von Pflichtstunden ein- treten, so ist ein ärztliches Zeugnis nötig; es empfiehlt sich, in diesem außer dem Grunde der Befreiung den Zeitpunkt anzugeben, bis zu dem Befreiung erfolgen soll. Die Befreiung muß in jedem Jahre erneut nachgesucht werden.

9. Die im nächsten Schuljahre nötigen Bücher sind den Schülern mitgeteilt worden; die Eltern werden gebeten, für Anschaffung während der Ferien Sorge zu tragen. (Siche das Verzeichnis mit Preisen in diesem Jahresbericht.)

10. Schüler einer höheren Lehranstalt, die nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, sind von der Fortbildungsschulpflicht nur dann entbunden, wenn sie mindestens ein Jahr lang der Obertertia angehört haben und nach dem Urteil des Lehrerrates in den wichtigsten Haupt- und Nebenfächern erfolgreich mitgearbeitet haben. Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreicht haben, können durch Beschluß des Klassenlehrerrates von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden.(Ver- fügungen der Schulabteilung Großh. Ministeriums des Innern vom 21. und 24. April 1911).

11. Verzeichnis der in das Schuljahr 1915/16 fallenden Ferien und freien Tage: Osterferien 28. März 12. April, Himmelfahrt 13. Mai, Pfingstferien 23. Mai--30. Mai, Sommer- ferien 4. Juli 1. August, Ludwigstag 25. August, Sedan 2. September, Geburtstag der Groß- herzogin 17. September, Herbstferien 26. September 10. Oktober, Geburtstag des Großherzogs 25. November, Weihnachtsferien 23. Dezember 1915 5. Januar 1916, Geburtstag des Kaisers 27. Januar, Fastnacht 7. März(Osterferien 1916: 16. April 1. Mai). Formulare für die Bestell- ung von Schüler-Eisenbahnfahrkarten(mit Vordruck der Ferien und freien Tage) sind kostenfrei bei dem Schuldiener zu haben.

12. Im Laufe dieses Schuljahres hat eine grötere Anzahl von Eltern ihre Söhne bei dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein A. G. in Stuttgart gegen Unfall versichert. Die jährliche Prämie beträgt M. 1.50 und wird durch den Schuldiener erhoben. In einem Falle wurden in diesem Jahr von der Gesellschaft 138 Mark gezahlt.

13. Um die Schüler von den schädlichen Einflüssen der Schund- und Schmutzliteratur fernzuhalten, empfehlen wir allen Eltern dringend, auf die Lektüre ihrer Söhne ein wachsames Auge zu haben und sie zur eifrigen Benutzung der in jeder Klasse vorhandenen Schüler- bibliothek anzuhalten.

14. Es ist unzweckmäßig, Zuschriften an den Leiter der Anstalt persönlich zu adressieren, statt anGrofßh. Direktion der Augustinerschule.

Anmeldungen können während der Ferien noch erfolgen.

Die Aufnahmeprüfungen der verspätet angemeldeten Schüler werden am Montag, 12. April, von 9 Uhr ab vorgenommen.

Austrittserklärungen erbitten wir uns bis spätestens 3. April. Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, 13. April, vormittags 8 ¼ Uhr.

Grofherzogliche Direktion der Augustinerschule: Ritsert.