Jahrgang 
1907
Einzelbild herunterladen

14

VI. Mitteilungen anl das Elternhaus.

Die Eltern unserer Schüler bitten wir freundlich um vertrauensvolle, nicht namen- lose, Mitteilung bei beobachteten oder etwa vermuteten Missständen.

Namenlose Zuschriften dagegen können auf Berücksichtigung nicht rechnen.

1. Wir warnen die Eltern ausdrücklich vor einer Heranziehung ihrer Söhne zu an- strengender Beihilfe im Berufe des Vaters: Nach unseren Beobachtungen ist eine solche Nebentätigkeit sehr häufig die tiefere Ursache unbefriedigender Leistungen in der Schule.

2. Die Tage, an denen sich in jeder Woche die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, werden im Anfang jedes Halbjahrs den Schülern mitgeteilt.

3. Auf folgende Schriften machen wir empfehlend aufmerksam:

a. Leo Burgerstein,Gesundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehr- anstalten undZur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend Bemerkungen für die Eltern und die Pfleger von Kostzöglingen. Leipzig, Teubner je 10 Pfg..

b. Amtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Grossherzogtums Hessen. Darmstadt, 1906 Staatsverlag 1 M. 20 Pfg.

4. Das Schulgeld beträgt:

für die Klassen Ober-Prima bis einschliesslich Unter-Tertia= 108 M. jährlich, für die Klassen Quarta, Quinta, Sexta, Vorklasse= 96 M. jährlich.

Für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Grossherzogtum wohnen, wird ein Schulgeldzuschlag von 20 Mark jährlich erhoben.

Fällig ist das Schulgeld in der ersten Hälfte des 2. Vierteljahrmonats.

Freistellen gibt es für begabte, fleissige und brave Schüler des Gymnasiums und der Realschule, nicht der Vorklasse.

Gesuche um solche Freistellen sind mit dem Nachweise der Bedürftigkeit mög- lichst im ersten Monat des Schuljahres bei der Direktion einzureichen; erforderlich ist An- gabe des Vornamens, sowie genaue Angabe der Klasse des betr. Schülers.

Die Freistellen werden auf ein Jahr vergeben, die Gesuche müssen also erneuert werden.

5. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17 der Schulordnung für die höheren Schulen im Grossh. Hessen aufmerksam gemacht, wonach wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat, und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen, auch seine Mahlzeiten daselbst nur mit Genehmigung der Direktion einnehmen darf.

6. Zur Rücksprache mit den Eltern unserer Schüler sind wir stets gerne auf unserem Amtszimmen bereit.

Bei der Grösse der Anstalt ist aber vorausgehende Anmeldung wünschenswert, damit der Direktor vorher mit dem betr. Klassenführer und den Fachlehrern sprechen kann.

7. Dem Austritt eines Schülers muss nach§ 3, Absatz 1 der Schulordnung eine Abmeldung durch den Vater oder dessen Stellvertreter vorausgehen.

8. Es ist unzweckmässig, Zuschriften an die Leitung der Anstalt persön- lich zu adressieren, statt anGrossh. Direktion der Augustinerschule.